Nachsendeauftrag durch Umzug?

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An die alte Post, die bereits in Deinem Briefkasten liegt, kommst Du durch den Nachsendeantrag nicht mehr heran.

Bereits zugestellt Post kannst du damit nicht "umleiten".

Achte bei der Beauftragung des Nachsendeauftrages, dass du auch wirklich auf der Seite der Deutschen Post bist. Es gibt einige Anbieter, deren Seiten der "richtigen" Post zum Verwechseln ähnlich sehen und die dann überhöhte Gebühren verlangen.

Fordere deinen Vermieter auf, dir die Post auszuhändigen. Notfalls schriftlich per Einschreiben.

Der ehemalige Vermieter muss die Post aufbewahren und dir die Möglichkeit zur Abholung bieten.

Zusenden muss er sie dir nicht.

Was Du wie nachgesendet haben willst, kannst Du alles in dem offiziellen Nachsendeauftrag der Post bestimmen!