Nachname annehmen (vom verstorbenen Stiefvater) Geht das?

4 Antworten

Wie alt bist Du denn?

Es gibt die Möglichkeit, dass ein Kind den Ehenamen der Mutter annimmt, wegen der Namenseinheitlichkeit. Dann muss aber Dein leiblicher Vater einverstanden sein, wie auch mit der Adoption.


SaphiraLaura 
Beitragsersteller
 07.09.2021, 17:50

Ich bin 33 Jahre

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lesterb42  07.09.2021, 18:00
@SaphiraLaura

Na wo ist der Drops, wenn er gelutscht ist?

Drops steht für: Bonbon, eine Süßigkeit, die durch Einkochen von Zuckerlösung hergestellt wird.

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SaphiraLaura 
Beitragsersteller
 07.09.2021, 18:02
@lesterb42

Ist mir schon bewusst. Aber was soll das für eine Aussage sein für meine Frage?

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lance837  07.09.2021, 19:45
@SaphiraLaura

das die sache durch ist. die antwort ist: es gibt keine namensänderung für dich.

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Das solltest Du mit Deiner Mutter beim Standesamt beantragen! Eigentlich müßte die Namensänderung möglich sein, da es auch der Nachname Deiner Mutter ist.

nein das kannst du nicht

Die Sache ist dann etwas komplexer. Standesamt ist der richtige Ansprechpartner.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1618 Einbenennung

Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend.


lance837  07.09.2021, 19:46

das gilt nur für minderjährige

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