Nachlasspfleger meldet sich nicht?
Das Gericht hat uns gemeldet, dass ein Nachlasspfleger angeordnet wurde. Wir haben diesen bereits mehrmals angeschrieben und um Mitteilung gebeten, wann wir mit einem Ausgleich der Forderung rechnen können. Das Problem ist, dass sich der Nachlasspfleger nicht zurückmeldet. Haben wir anderweitig Möglichkeiten gegen den Nachlasspfleger vorzugehen?
5 Antworten
Das Gericht hat uns gemeldet, dass ein Nachlasspfleger angeordnet wurde.
Wann war das?
Wir haben diesen bereits mehrmals angeschrieben
Auch hier: Wann?
und um Mitteilung gebeten, wann wir mit einem Ausgleich der Forderung rechnen können. Das Problem ist, dass sich der Nachlasspfleger nicht zurückmeldet.
Es ist eher ungewöhnlich, wenn sich der Nachlasspfleger selbst gar nicht meldet. Die Frage wäre daher zunäcst, ob selbiger derzeit ggfs. erkrankt opder verhindert ist; dann wäre es logisch, dass der Briefverkehr ruht. Nachlasspfleger können ehren- oder hauptamtlich tätig sein; das zuständige Nachlassgericht wäre diesbezüglich der erste Ansprechpartner. Allerdings sind die meisten Nachlasspfleger - genau wie die Nachlassgerichte - hofnungslos überfordert aufgrund der schieren Fallzahlen. Und da jeder Erbfall zunächst mal separat eröffnet, geprüft und die Erbmasse aufgelistst sowie geschätzt werden muss, sind Laufzeiten von mindestens 6 - 12 Monaten völlig normal.
Sollte gar nicht erreicht werden, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Habe ich auch schon, die haben mir nur nochmal bestätigt dass er der Nachlasspfleger ist.
Handelt es sich um einen berufsmäßigen Nachlasspfleger? Der muss ja auch Telefon/Fax/Mail haben. Nicht dass das Verfahren mangels Masse etwa bereits eingestellt wurde.
schalte deinen Anwalt ein. Der kann dir sicher helfen:)
Guten Morgen, denke dass man da einen Anwalt einschalten sollte, lieben Gruß
Wendet euch ans Gericht.
Frist setzen, ansonsten Anwalt nehmen
Wir erhielten die Mitteilung vom Nachlassgericht im 09/2018 erhalten.