Mein Ex lässt sich nicht aus der Wohnung austragen, was habe ich für Möglichkeiten?

3 Antworten

Man kann ihn in der Tat nicht einfach aus dem Mietvertrag nehmen. Damit er aus dem Mietvertrag raus ist, braucht es entweder eine dreiseitige Vereinbarung zwischen Vermieter, Dir und Deinem Ex, die jeder unterschreiben muss. Ist nur einer von den dreien nicht bereit, eine solche Mietvertragsänderung zu unterzeichnen, kann man diesen Weg vergessen.

Damit Dein Ex aus dem Mietvertrag raus kommt, müsst Ihr beide gemeinsam den Mietvertrag kündigen, aber dann musst du auch ausziehen. Da das somit vermutlich ausscheidet, bleibt Dein Ex auch weiterhin im Mietvertrag und könnte jederzeit wieder bei Dir einziehen.

Die Tatsache aber, dass er seit Januar nicht mehr bei Dir wohnt, sich aber nicht umgemeldet hat, ist ein Verstoß gegen das Meldegesetz. Wenn Du also das Einwohnermeldeamt darüber informierst, dass er längst ausgezogen ist, wird er Ärger bekommen oder sofort wieder bei Dir einziehen und behaupten, er wäre nie weg gewesen. Was willst Du dann machen?

Ich vermute mal, hier hast Du nur geringe Chancen, das sich was ändert. Entweder eine andere Wohnung suchen und dann die Kündigung durch Deinen jetzigen Vermieter veranlassen oder aber mit dem Vermieter sprechen, dass Du alleine Mieterin bleiben willst und er möge mitmachen, wenn es darum geht, Deinen Ex aus dem Vertrag zu drängen.

Das würde zum Beispiel dadurch funktionieren, dass Du die Miete zwei Monate lang nicht überweist. Danach kann Dich Dein Vermieter fristlos kündigen. Damit wäre der bisherige Mietvertrag beendet. Daraufhin kannst Du mit ihm einen neuen MV machen und die rückständige Miete wieder nach bezahlen. Somit wäre Dein Ex draußen und könnte auch nicht mehr behaupten, dass er noch hier wohnt, weil er die Wohnung gemietet hat. Wichtig bei dieser Vorgehensweise ist, dass Du entweder schon eine neue Wohnung hast, in die Du kurzfristig umziehen kannst oder dass Du Dich so gut mit dem Vermieter absprichst, dass er das "Spiel" mitspielt, ohne Angst zu haben, dass er die Miete von Dir nicht bekommt.


Gerhart  30.10.2019, 17:17

Ergänzend: Eine Kündigungszustimmung des Ex kann durch Klage auf Zustimmung herbeigeführt werden, wenn der EX unwillig ist.

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Hier ist schnelles Handeln dringend angeraten, denn steht der Gerichtsvollzieher erstmal vor der Tür ist der Aufwand und der Ärger im nachhinein noch viel größer. Also erstmal, jede Post für deinen Ex ungeöffnet mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurück schicken. Dann meldest du beim Einwohnermeldeamt, dass dein Ex ausgezogen ist. Unter den von dir mit "unbekannt verzogen" Briefen wird dann auch einer vom Einwohnermeldeamt sein. Spätestens wenn die den so zurück bekommen wird er auf "ohne festen Wohnsitz" umgeschrieben. Wie dein Ex dann damit klar kommt ist sein Problem.

Zu "unbekannt verzogen": Sollte mal jemand nach dem aktuellen Aufenthalt fragen, kannst du natürlich gern Auskunft erteilen. Auf die Briefe würde ich in der Situation (bei Kumpel untergekommen) aber keine neue Adresse schreiben.

Was den Mietvertrag angeht, da solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen.

Sicher gibt es die, nennen sich Anwalt, Polizei und Einwohnermeldeamt. Die eventuell entstehenden Kosten kannst du deinem Ex getrost in Rechnung stellen.

Setze ihm schriftlich eine letzte Frist und wenn er die nicht einhält, geh erst zum Amt und erkläre denen die Sachlage. Falls die nichts unternehmen können, heißt es zum Anwalt gehen.


Gerhart  30.10.2019, 17:15

Diese Ratschläge sind völlig untauglich,wenn ein gemeinsamer Mietvertrag besteht, der die FS und deren EX als Mieterpartei führt. Eine letzte Frist ist Nonsens, weil der Mietvertrag nicht durch einem Mieter der Mieterpartei separat gekündigt werden kann.

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