Nachgemachte Retrotrikots bestellen - Rechtslage?

4 Antworten

theoretisch ja kein Verlust für den Rechteinhaber

Ob es das ist oder nicht, ist völlig unwichtig, auch wenn es so aussehen mag. Es gibt durchaus noch andere Gründe, aus denen heraus jemand Rechte nicht freigeben möchte.

Oder er will es einfach nicht. Nur einfach so. Dann ist das die Entscheidung des Rechteinhabers, die man zu akzeptieren hat.

>kein Verlust für den Rechteinhaber

Du verletzt damit die Markenrechte des Rechteinhabers.

Denke auch daran dass du bei Abmahnung mehre bekommen kannst, z.B.

Adidas (Hersteller)

BVB (Verein)

DFB usw (angegliederte Organisationen)

Die genaue Rechtslage kann Dir nur ein Anwalt verraten.

Meines Wissens nach ist jedoch der Besitz von ein paa wenigen Stück zu ausschließlich privaten Zwecken nicht verboten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Es ändert sich nichts an der Rechtesituation.