Nachbarn rufen Polizei wegen Drohne in der Mittagsruhe rechtskräftig?
Ich habe mir eine Dji mini 3 pro zugelegt, ich habe die Drohne bzw mich versichert, registriert und die E-id an der Drohne gekennzeichnet. So dann flog ich heute gegen 14:40 bis 15:10 ungefähr, dann um knapp 15:30 stand die Polizei vor der Tür, sie wollten natürlich alles sehen und haben alles geprüft, ich habe ihnen netterweise noch die Aufnahmen gezeigt so das sie sehen das ich weder jemanden gefilmt hätte oder sonstiges. Ich flog zirka 100 Meter hoch und machte nur 1-2 Fotos von der Landschaft. Die Dji mini 3 pro ist bei weitem nicht laut man hört sie schon ab einer Weite von 10 Meter kaum noch. Ich weiß nicht welche Nachbarn angerufen haben aber, die Nachbarn füllten sich belästigt von der Drohne. Jetzt wird das überprüft und ich bekommen einen Brief. Mit der Drohne ist alles okay also ich darf sie fliegen in Filmen , jetzt meine Frage was könnte auf mich zukommen?
5 Antworten
Wenn die Polizei keinen Anlass zur Beanstandung fand, dann ist die Beschwerde der Nachbarn wohl obsolet, oder? Du wirst auch nicht erfahren, wer es war. Also fliegt dein Ding weiter und mach dir keinen Kopp.
Laut neuer nationaler Regelung in der deutschen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) §21h wird geregelt, dass alle Drohnen mit Kamera nicht über Wohngrundstücken fliegen dürfen sofern der Eigentümer (oder Nutzungsberechtigte – z.B. der Mieter / Pächter) nicht ausdrücklich zustimmt.
Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera.
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Für den professionellen Einsatz, der nicht gegeben ist, gibt es eine Ausnahme, wenn folgende Dinge gegeben sind:
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Es darf das Wohngebiet und auch Wohngrundstücke in einer Höhe zwischen 100-120 Metern überflogen werden, wenn:
- ein Überflug zwingend erforderlich ist und nicht über öffentlichen Flächen (z.B Straßen) durchgeführt werden kann
- und ein berechtigtes Interesse besteht (z.B. ein Auftrag für eine Reportage)
- und das Einholen der Genehmigungen unzumutbar ist (z.B. zu viele Anwohner in einem Hochhaus / Reihenhaus-Siedlung)
- und der Flug zwischen 6:00 – 22:00 Uhr stattfindet
- und keine erhöhte Lärmbelästigung stattfindet
- und die Privatsphäre gewahrt bleibt
- und die Anwohner (soweit möglich) informiert wurden
Zum glück gibt es diese Vorschriften in der Schweiz nicht.Bei Euch macht ja Drohnen-fliegen kein spass mehr.
Für eine Drohne mit Kamera brauchst du den Fernpiloten Schein (A1). Das machst du online bei der Luftfahrtbehörde, wo du die Drohne vorher auch registriert hast
Das Gewicht ist egal wenn sie ne Kamera hat. Ist bei meiner genauso
Wenn du Schweizer bist gar nichts, hast nichts falsch gemacht.
Aber ich glaube bist eher aus Deutschland, dort sind die Forschriften übetrieben Streng.
Dort darfst du nicht einmal über eine Bahnlnie oder Strasse fliegen.
in Wohngebieten darfst du sicher nicht fliegen das solltest du eigentlich wissen
Über Wohngebieten ja, aber ich flog nur über meinem. Ich flog weder nach vorne noch nach hinten. Ich war in einer Höhe von 100-120 Metern man sah sie kaum und ich kam runter als der Batteriestand unter 30% war.
Ach sag bloß ? Über meinem darf ich aber informier dich mal etwas.
Das Wohngebiet, in dem dein Haus steht, gehört dir? Bezweifle ich.
Die Drohne wiegt aber unter 250 Gram, und alles andere hatte ich schon gemacht, es war ja alles in Ordnung nur die Nachbarn füllte sich belästigt weil Mittagspause war.