Nachbarhecke Sichtschutzzaun davor erlaubt?
Mein Nachbar hat eine Hecke auf der Grenze stehen. Da diese aber zu niedrig ist, sind wir ihren ständigen neugierigen Blicken ausgesetzt (Küchenfenster direkt zu unserem Eingang). Darf ich einen Sichtschutzzaun vor die Hecke setzen, der höher als die Hecke wäre ? Natürlich mit mit 50 cm Abstand zur Grenze und auf meinem Grund.
Wohne in NRW bezüglich Landesgesetz
5 Antworten
Grundsätzlich ja. Eventuelle Grenzwerte der Gemeinde beachten (örtlichen Baurecht).
Stichwort "Nachbarschaftsrecht" Pflanzabstand / Hoehen in den Bundeslaendern unterschiedlich geregelt in den Computer eingeben und suchen.
Selbstverstaendlich kann dir die Gemeinde und Kreisverwaltung Antwort geben; ich wuerde eine sanfte Loesung bevorzugen und dementsprechend die Anfrage stellen ...
Einelstraeucher freiwachsend mit Blumenschmuck, heimische Wildstraeucher (Voegel, Insekten) in der Naehe der Fenster - falls zutreffend zum Hauseingang pflanzen, anstelle einer Pflanzreihe. Hier greift wahrscheinlich nicht das Nachbarschaftsrecht, ebenfalls bei Spalierobst, einschliesslich Weinreben, die eine Kletterhilfe brauchen, wenn es nur schmal sein sollte ... und du hast noch Fruechte.
Ist zudem noch preiswerter und einfacher zu pflegen.
Ein Maschendrahtzaun bei beengtem Standraum mit Clematis montana rubens, Knoeterich, Glyzinen .... dieser Pflanzenbewuchs, ist moeglicherweise auch einfacher im Genehmigungsverfahren, falls ueberhaupt notwendig.
Spreche NICHT den Nachbarschaftskonflikt an, du willst deinen Garten verschoenern eventuell Fruchtertrag, und wenig Flaeche verbrauchen.
Also bei uns in der schweiz ist es so das man 1,20m hoch auf die Grenze setzen darf und alles was höher ist muß man um 10cm nach hinten setzen haben die das dan mit dir angeschaut das sie die Hecke auf die Grenze setzen weil jenachdem kan die relative hoch werden
Und der Eingang ist ein Striplokal? Katastrophe....Unsere können theoretisch ins Bad gucken. da macht man wenn man abends Licht braucht Rollos runter. von unserem Tritt gucke ich auf auf deren Haustür. Man sagt hallo wenn sich sieht, ich war schon drüben.
Aber meine Meinung zu sowas, Beiseite geschoben
du kannst auf deinem Grund und Boden machen, was du willst. Was deine Gemeinde dazu sagt, findest du in deren Satzungen auf der Stadt/Kreis Homepage.
Hi, da ich mich auch grad mit dieser Thematik befasse, finde ich folgenden
RA-Rat im Web:
"der Sichtschutz im Rechtssinne ist zu unterscheiden von einer undurchsichtigen 'Einfriedung'. Unter einer Einfriedung versteht man eine Anlage, die den Zweck hat, das Grundstück abzugrenzen (Umfriedung). Ein Sichtschutz soll den Einblick von außen auf einen bestimmten Bereich oder auf den ganzen Bereich unmöglich machen. Wenn der Sichtschutz also das ganze Grundstück umschließt, liegt eine Einfriedung im Rechtsinne vor, die als solche im NachbarrechtsGesetz behandelt wird. Einen bloßen Sichtschutz, für den diese Vorschriften nicht gelten, darf man also annehmen, wenn nur bestimmte Bereiche des Grundstücks vor Blicken geschützt werden sollen. Eine Mindest- oder Höchstlänge gibt es dabei nicht. Entscheidend sind die Verhältnisse vor Ort.
Zum Verfahren: Es empfiehlt sich, dem Nachbarn eine bestimmte Baumaßnahme zur Zustimmung vorzulegen. Bei einer Ablehnung könnte eine Einigung im Schlichtungsverfahren gesucht werden."
Na wie schön - ich bin dadurch nicht schlauer geworden ... Du?!
Gruß
Mein Nachbar spricht leider nicht mit mir (auch kein Grüßen). Badezimmer ist ebenso in selbe Richtung.