Kann ich jemanden nach Jahren anzeigen oder dem Jugendamt melden?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist 20 Jahre her, aber die Verjährungsfrist kann ruhen (geregelt in § 78b StGB) und tut das im Falle sexuellen Missbrauchs, Misshandlung sowie Zwangsheirat.

Für Misshandlung von Schutzbefohlenen ( http://dejure.org/gesetze/StGB/225.html ) beginnt die Verjährungsfrist somit erst ab dem 30. Lebensjahr (Dauer richtet sich nach dem Strafmaß).

Also ein klares Ja! Eine Anzeige ist auf jeden Fall möglich. Schwieriger ist natürlich, den Nachweis zu erbringen, dass tatsächlich eine Misshandlung stattfand. Da sind Zeugen bzw. irgendwelche Dokumente/Fotos etc. von damals extrem wichtig.


Zeroaddicted 
Beitragsersteller
 03.05.2016, 11:44

Vielen Dank! Das mit den Nachweis ist natürlich schwierig

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Ich weiß nicht, wie dabei die Verjährungsfristen sind. Aber grundsätzlich ist es innerhalb dieser Verjährungsfrist möglich. Da solltest du dich mal schlau machen, wie das ist.

Am besten mit Hilfe eines Anwalts, der kann dir da genaueres sagen und auch, wie die Chancen stehen, nach dieser Zeit damit etwas zu erreichen.


Zeroaddicted 
Beitragsersteller
 03.05.2016, 11:45

Vielen Dank :) ich werde mich mal weiter informieren

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frag einen anwalt, hier bekommst du kaum nützliche hilfe

(außer diesem post:) )


Zeroaddicted 
Beitragsersteller
 03.05.2016, 11:44

Vielen Dank... dachte das eventuell schon jemand Erfahrungen damit gemacht hätte, trotzdem danke :D

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AlexPeter12  03.05.2016, 11:29

:-) Ja da kann nur der liebe Anwalt einem weiterhelfen

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Weazli959  03.05.2016, 11:30
@AlexPeter12

Beratung, nicht unbedingt hilfe. Kann ja auch schon verjährt sein....

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Hi

Grundsätzlich gilt gerade bei sexuellem Missbrauch das 30. Lebensjahr des Geschädigten als Verjährungsfrist.

Allerdings besteht die Frage, ob du diesbezüglich Beweismaterial für eine erfolgreiche Anklage einreichen kannst.

Dadurch, das du bereits wegen posttraumatischen Störungen behandelt wurdest sollte eine Akte beim behandelnden Arzt im Archiv vorhanden sein.

Jedoch fragt sich, ob eine wiederaufrollung des erlebten für dich einen positiven Effekt erzielt oder gar durch die meist mühsame juristische Arbeit eher zu erneuten Störungen deines Befindens beitragen würde.

Dies kannst nur du alleine für dich ausmachen.

Ich wünsche dir ganz viel Kraft und alles liebe

Vermutlich ist die Geschichte inzwischen verjährt. Sicherheitshalber kannst Du ja einen Anwalt fragen.