N-Wort?

4 Antworten

Na, beide natürlich. Gewalt ist nicht gut, eine Beleidigung aber auch nicht.

Wer ist strafbar?

Die Person, die angefangen hat. Die darauf folgende Beleidigung, wenn es denn eine ist, wird die Polizei als wehren werten, da der Angreifer provoziert hat.


LinaWagner705 
Fragesteller
 05.03.2023, 17:23

Ok, also allgemein, wenn man Beleidigt wird und dadurch provoziert wird. Die Person, die angefangen hat, ist strafbar.

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Beide eigentlich.

Das Grundgesetz bindet in erster Linie den Staat, nicht die Bürger. Strafrechtlich stellt eine etwaige Beleidigung keine Rechtfertigung für einen körperlichen Angriff dar.

Die Person, die den Schwarzen als "N*ger" bezeichnet hat, hat sich eventuell wegen Beleidigung nach § 185 StGB strafbar gemacht, der Schwarze, der daraufhin gewalttätig geworden ist, wegen Körperverletzung nach § 223 StGB.