N-Wort?
Hi,
ich beschäftigte mich mit der Frage seit Tagen, wenn eine weiße Person eine dunkel häutigen Person als Ne.er bezeichnet, falls sich die Lage entwickelt und gewalttätig wird. Aber was man nicht vergessen darf, ist: Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verstoßen, der lautet: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Wir nehmen an, dass die dunkelhäutige Person als erstes angegriffen hat. Wer ist strafbar? (Beide sind noch keine 18 Jahre alt)
Ich wäre dankbar, wenn jemand meine Frage antworten würde?
4 Antworten
Na, beide natürlich. Gewalt ist nicht gut, eine Beleidigung aber auch nicht.
Wer ist strafbar?
Die Person, die angefangen hat. Die darauf folgende Beleidigung, wenn es denn eine ist, wird die Polizei als wehren werten, da der Angreifer provoziert hat.
Ok, also allgemein, wenn man Beleidigt wird und dadurch provoziert wird. Die Person, die angefangen hat, ist strafbar.
Beide eigentlich.
Das Grundgesetz bindet in erster Linie den Staat, nicht die Bürger. Strafrechtlich stellt eine etwaige Beleidigung keine Rechtfertigung für einen körperlichen Angriff dar.
Die Person, die den Schwarzen als "N*ger" bezeichnet hat, hat sich eventuell wegen Beleidigung nach § 185 StGB strafbar gemacht, der Schwarze, der daraufhin gewalttätig geworden ist, wegen Körperverletzung nach § 223 StGB.