Mutterschutz und Elternzeit. Welche Betreuungszeiten kann ich haben?
Mein Sohn Florian (3,5 Jahre) geht in Sachsen in den Kindergarten, wo meine Eltern wohnen. Wir wohnen aber in Brandenburg. Nun bin ich in den Mutterschutz gegangen und da sagte mir der Kindergarten in Sachsen das ich meinen Sohn nur 4,5 Stunden bringen darf. In Brandenburg dürfte er bis zur Geburt weiter 9 Stunden gehen, und nach dem Mutterschutz 6 Stunden. Nun Habe ich darauf einen Ausnahmeantrag gestellt. Der wurde abgelehnt. Was kann ich nun machen? den ich fahre immerhin 20 - 30 Minuten in den Kindergarten und das Hochschwanger, das bringt mir garnichts.
3 Antworten
Hallo. Auf jeden Fall Einspruch erheben mit der Begründung "XY" ("XY" = Bescheinigung vom Frauenarzt geben lassen). Irgendetwas muss der Arzt doch schreiben können, das es unzumutbar ist. Eine weitere (für mich persönliche) Begründung wäre, das es unzumutbar ist, die Stunden deines Jungens zu kürzen. Er hat sich an den Alltag gewöhnt und es wäre alles andere als kinderfreundlich (so würde ich es schreiben), ihn da rauszureißen, damit er nach 1 Jahr sich wieder an einen Ganztagsplatz gewöhnen muss.
Die Frage ist, warum darf dein Sohn nicht weiterhin Ganztagskind bleiben? Übernimmt das Amt vielleicht die kompletten KiTa-Kosten?? Wenn ja, dann musst du dich damit wohl leider abfinden.
Aber mal angenommen, du würdest direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen, darf der Große dann auch nicht mehr Ganztags da bleiben? Armes kinderfeindliches Deutschland :-((
Aber da sind die Bundesländer ja extrem unterschiedlich. Meine Große durfte ihren Ganztagsplatz behalten, auch nach der Geburt der Kleinen.............(NRW). Beim Antrag muss man zwar ankreuzen, ob und wie lange man berufstätig ist, aber Arbeitsverträge wollen die deswegen auch nicht sehen. Und wie gesagt, nur weil ich aufgrund der Elternzeit erst im Sommer wieder arbeiten werde, haben die mir deswegen nicht die Stunden der Großen gestrichen
Echt blöd, man kann doch den Jungen nicht aus den Alltag reißen und dann z. B. ein Jahr später wieder daran gewöhnen, ganztags zu gehen. Das kann man mit Teenies machen, aber nicht mit kleinen Kindern :-( . Kein Wunder das der Staat ausstirbt. Ich liebe meine beiden über alles, keine Frage, aber wenn man Kinder hat, ist man grundsätzlich angear...t
Sei froh dass du überhaupt einen Betreuungsplatz hast, bei uns (auch Sachsen) fehlen gut 1.000 Betreuungsplätze. Halt die Füße still, sonst nehmen sie dir den Platz vielleicht auch noch weg!
Aber wenn mein Kind um 11.30 Uhr die KITA verläßt kommt ja kein anderes. Der Platz ist ja da
so ist es. Wenn der Kleine um 11:30 Uhr gehen soll, geht ja auch nicht gleich eine Erzieherin nach Hause oder ein anderes Kind kommt von 11:30 Uhr bis z. b. 16:30 Uhr. Oh Gott, wirklich armes Deutschland. Und dann wird sich wegen der hohen Arbeitslosenrate gewundert.....wie auch, wenn man sein Kind nicht unter bekommt
Falsch, es gibt viele die Teilzeit nur nachmittags oder im Schichtsystem arbeiten und ihr Kind angepasst in den KiGa bringen ... und somit kann man einen Platz mehr bietet.
Außerdem brauch man hier über diese Regelung nicht diskutieren, diese Regelung gibt es in Sachsen (zumindestens kenne ich das von vielen KiGa´s).
@ HutzeI08: genau deswegen kann ich mich als Sachse auch aufregen, warum eine Brandenburgerin ihr Kind in Sachsen in den KiGa gibt und bei uns fehlen die Plätze .. außerdem verstehe ich die Aufregung eh nicht, da sie ja nicht arbeiten geht - sie ist im Mutterschutz!
@JaAI11. Du kennst keine Gründe warum mein Kind in Sachsen in die KITA geht, Also laß deine Kommentare. Und zweitens Mutterschutz, hast du überhaupt Kinder.
echt? so schlimm in Sachsen? Hier in NRW ist ja auch Betreuungsmangel, aber die können doch nicht die Stunden streichen, wenn man ohnehin seinen Anteil zahlt (und bei Ganztag ist das erheblich mehr)
Doch können die, bei uns werden alle Plätze gebraucht. Freunde haben ihr Kind angemeldet ... 7 freiwerdende Plätze, 5 bereits an Geschwisterkinder vergeben, auf die restlichen 2 Plätzen kommen 40 Bewerbungen. Im Sommer steigt die Zahl der fehlenden Betreuungsplätzen auf 1.500 - ohne die noch dazukommenden Kinder ohne bisherige Platzanmeldung.
dsa würde dir hier bei uns in bb auch passieren. wenn du zu hause bist in elternzeit, dann hast du keinen anspruch mehr auf einen vollzeitplatz. du würdest max. 4-6 stunden bekommen. sei doch froh das er überhaupt noch einen platz hat.
Sorry. aber da würde ich 6 Stunden in meinem Wohnort bekommen. Und in Sachsen fahr ich eine Strecke 20 Minuten. und das 4 Stunden.
Das Ding ist ja Brandenburg zahlt den ganzen KITA-Platz. Sachsen muß nicht einen Cent geben. Jetzt bring ich meinen Sohn von 7.00/7.30 bis 11.30 Uhr. und bei 6 Stunden würde ich Ihn von 8.30 bis 14.30 Uhr bringen. Und da schläft er auch noch 2 Stunden.