Mutter des Kindes - 300km entfernt - will Sohn zu sich holen?

4 Antworten

Ruhe bewahren, nicht provozieren lassen.

Ganz höflich anbieten, dass sie ja kommen und das Kind stundenweise sehen kann. Wenn dann wieder eine Bindung aufgebaut ist, können Übernachtungskontakte stattfinden. Aber vorher nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Elsebelse822 
Beitragsersteller
 08.10.2024, 15:48

Danke für die Antwort. Provozieren lassen tun wir uns nicht :) Dass sie kommen kann, haben wir ihr schon gesagt, allerdings möchte sie wochentags oder samstags, aber da sind wir meist arbeiten. Wir haben ihr mehrere Male angeboten, sonntags zu kommen, allerdings wird sie da sehr böse. Sonntags möchte sie auf keinen Fall, das passt ihr von der Anbindung nicht.

Wie sollen wir uns verhalten? 

Ich bin ja eigentlich immer dafür das Kinder nicht den leiblichen Eltern wie hier der Mutter vorzuenthalten, aber hier würde ich an das Kind denken und nichts ändern, sagt der Mutter klipp und klar das es dem Kind nicht gutgehen würde solche Besuche zu machen.


Elsebelse822 
Beitragsersteller
 08.10.2024, 15:43

Ich bin da auch kein Fan von, wir sind auch nie abgeneigt gewesen und haben immer dafür gekämpft, dass Kontakt zustande kommt. Das erste Jahr hat sie es von sich aus nicht gewollt. Wir haben ihr schon gesagt, dass wir es nicht für gut ansehen, wenn das hier alles Knall auf Fall passiert und er es auch nicht möchte. Sie beharrt darauf, dass es ihr recht ist und wir dankbar sein sollen, dass sie ihn sich noch nicht einfach geholt hat.

Schubert610  08.10.2024, 15:52
@Elsebelse822

wenn es so ist wie du schreibst das ihr das alleinige  Aufenthaltsbestimmungsrechthabt, dann bestimmt ihr wo sich das Kind aufhalten darf, macht ihr das Angebot das sie ihr Kind bei euch oder auf neutralen Boden in eurer Nähe in euren Beisein besuchen darf, aber nicht das sie ihren Sohn die 400 km mitnehmen kann, dafür soll sie sich erst einmal bewähren, und wenn ihr zugleich noch das alleinige Sorgerecht habt und sie querschießt, dann würde ich den Umgang untersagen damit der Junge nicht hin und hergerissen wird.

Elsebelse822 
Beitragsersteller
 08.10.2024, 16:26
@Schubert610

Haben wir ihr schon angeboten. Wir sind da sooo offen für, allerdings sind wir wochentags arbeiten, ginge meist eher Samstag, am ehesten Sonntag. Wenn wir ihr das aber anbieten, reagiert sie total aggressiv. Sagt uns jedes Mal, dass sie ihn sich einfach holen kommt.

Schubert610  08.10.2024, 16:33
@Elsebelse822

sie kann sich ihn nicht einfach holen, man sollte ihr mal ihre Grenzen aufzeigen und möglicherweise wenn sie kommt und Theater macht sogar die Polizei einschalten.

Elsebelse822 
Beitragsersteller
 08.10.2024, 16:56
@Schubert610

Wir mussten leider bereits zur Polizei und Anzeige erstatten, allerdings ist sie absolut beratungsresistent. Hat sich sogar noch lustig gemacht und gemeint, sie zeigt die Polizei, das Jugendamt und Gericht hier bei uns an. Sie ist der festen Überzeugung, dadurch dass sie die leibliche Mutter ist hat sie jedes Recht der Welt ihr Kind zu sich zu holen.

Schubert610  08.10.2024, 17:30
@Elsebelse822

ja und wenn sie wieder Ärger macht einfach immer und immer wieder die Polizei rufen, so wie sie sich verhält wird sie nie wieder ein Recht auf Umgangsbesuch bekommen.

da so lange gar kein Kontakt bestand und jetzt erst wieder telefonischer Kontakt angebahnt wird ist es für ein 4jähriges Kind verständlicherweise vollkommen überfordernd wenn es jetzt bei der Mutter übernachten sollte. Deshalb würde ich der Mutter anbieten, dass sie jedes zweite Wochenende das Kind bei euch besuchen kann. Wenn sie darauf nicht eingeht, dann lasst das Thema vom Jugendamt moderieren, dann sind die gleich eingebunden wenn es vor Gericht gehen sollte.


Elsebelse822 
Beitragsersteller
 08.10.2024, 16:20

Wir haben tatsächlich schon einen JA-Termin, der ist aber erst Ende November, da sie den kurzfristig wieder abgesagt hat :( Solange macht sie uns gerade per Telefon total heiß und der Kleine wird per Telefon manipuliert („Wenn du bei mir wohnst dann kriegst du das und das“). Beim letzten Telefonat war ich kurz davor einfach aufzulegen. Der Kleine interessiert sich dafür noch nicht, sagt auch immer „Ich habe doch schon … hier“ aber es überfordert uns total wie wir da rangehen sollen.

Solange ihr gerichtlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht habt, kann die leibliche Mutter gar nichts. Quasi Sorgerecht gibt es nicht, entweder habt ihr es oder nicht, das wäre zu klären.


Elsebelse822 
Beitragsersteller
 08.10.2024, 15:45

Es ist auch nicht das alleinige Sorgerecht :) Ich persönlich finde aber, dass es quasi das alleinige Sorgerecht ist, wenn man ALLES komplett alleine entscheiden kann. Egal ob Impfung, Umzug, Schulanmeldung und Co.
Sie hat ja trotzdem Umgangsrecht. Sie behauptet, dass das bedeutet sie kann ihn einfach mitnehmen.