Musste Kassendifferenz selbst bar ausgleichen?
Moin Leute,
ich arbeite jetzt seit einem Monat neben dem Studium in einem kleinen Supermarkt als 450€-Aushilfe und bin also noch ganz frisch und in der Probezeit.
Gestern wurde ich von der Chefin ins Büro bestellt und mir wurde gesagt, an einem Tag, an dem nachweislich nur ich an der betroffenen Kasse war, hätten am Ende des Tages 20€ in der Kasse gefehlt, die müsse ich jetzt bar ausgleichen.
Mir war das natürlich super unangenehm, wo ich doch immer echt aufpasse, dass mein Wechselgeld stimmt. Aber es kann natürlich sein, dass ich da mal einen Fehler gemacht habe, vor allen am Anfang.
Jetzt im Nachhinein frage ich mich aber, ob das überhaupt so konform ist, die Differenz direkt von den Angestellten in bar zu verlangen? Gibt es da keine andere Regelung für? In meinem Arbeitsvertrag ist der Fall gar nicht beschrieben. Vielleicht hat die Chefin das am Anfang mal mündlich erwähnt, könnte mich aber nicht daran erinnern. Kennt sich da jemand aus?
4 Antworten
hätten am Ende des Tages 20€ in der Kasse gefehlt, die müsse ich jetzt bar ausgleichen.
ist unzulässig, es sei denn es gibt eine manko vereinbarung, die ein bisschen mehr beeinhaltet.
Muss aus der eigenen Tasche bezahlt werden, wenn die Kasse nicht stimmt?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, die Kassendifferenz auszugleichen und aus eigener Tasche zu bezahlen. Dies ist der Fall, wenn in den jeweiligen Arbeitsverträgen entsprechende Manko Vereinbarungen getroffen worden sind.
In diesen Fällen haftet ein Arbeitnehmer für das Manko bei den Kassenbeständen. Hierbei ist anzumerken, dass diese Haftung dabei unabhängig von der Schuld des Arbeitnehmers eintritt. Für den Ausgleich erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gegenzug allerdings das Mankogeld durch ihren Arbeitgeber.
Sämtliche Regelungen über das Mankogeld müssen direkt im geltenden Arbeitsvertrag festgehalten worden sein. Grundsätzlich ist die Mankohaftung immer auf das vereinbarte Mankogeld beschränkt.
Erkundige dich bei der Gewerkschaft, wie die Gesetzeslage in deinem Land ist; hier in Ö gilt, dass nur Kassiere, die ein "Mankogeld" erhalten, Fehlbeträge ausgleichen müssen.
Ich dachte das greift nur, wenn entsprechende Mankovereinbarungen mit den Arbeitgeber getroffen wurden? Das ist, meiner Erinnerung und des Arbeitsvertrages nach, nicht Fall...