Musste Kassendifferenz selbst bar ausgleichen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
hätten am Ende des Tages 20€ in der Kasse gefehlt, die müsse ich jetzt bar ausgleichen.

ist unzulässig, es sei denn es gibt eine manko vereinbarung, die ein bisschen mehr beeinhaltet.

Muss aus der eigenen Tasche bezahlt werden, wenn die Kasse nicht stimmt?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, die Kassendifferenz auszugleichen und aus eigener Tasche zu bezahlen. Dies ist der Fall, wenn in den jeweiligen Arbeitsverträgen entsprechende Manko Vereinbarungen getroffen worden sind.
In diesen Fällen haftet ein Arbeitnehmer für das Manko bei den Kassenbeständen. Hierbei ist anzumerken, dass diese Haftung dabei unabhängig von der Schuld des Arbeitnehmers eintritt. Für den Ausgleich erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gegenzug allerdings das Mankogeld durch ihren Arbeitgeber.
Sämtliche Regelungen über das Mankogeld müssen direkt im geltenden Arbeitsvertrag festgehalten worden sein. Grundsätzlich ist die Mankohaftung immer auf das vereinbarte Mankogeld beschränkt.

Erkundige dich bei der Gewerkschaft, wie die Gesetzeslage in deinem Land ist; hier in Ö gilt, dass nur Kassiere, die ein "Mankogeld" erhalten, Fehlbeträge ausgleichen müssen.


LuLaw 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 09:53

Ich dachte das greift nur, wenn entsprechende Mankovereinbarungen mit den Arbeitgeber getroffen wurden? Das ist, meiner Erinnerung und des Arbeitsvertrages nach, nicht Fall...

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DerHans  22.12.2020, 09:56
@LuLaw

Wenn es keine Vereinbarung gibt, gibt es auch keine Haftung. Der Arbeitgeber kann dieses Risiko nicht auf den Mitarbeiter abwälzen. Er kann ihn nur von der Kasse entfernen.

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Oponn  22.12.2020, 09:57
@DerHans

Wenn der Arbeitgeber ein Verschulden nachweisen kann, haftet der AN natürlich auch ohne gesonderte Vereinbarung.

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Oponn  22.12.2020, 09:57
@LuLaw

Hast du den Artikel eigentlich gelesen?

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DerHans  22.12.2020, 09:58
@Oponn

Dann müsste der Arbeitgeber aber schon direkt daneben gestanden haben, als der Kassierer (eine Hilfskraft!!!) das Geld falsch heraus gegeben hat.

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DerHans  22.12.2020, 10:05
@Oponn

Damit kommt der Arbeitgeber vor einem Arbeitsgericht NIE durch.

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possim  20.06.2023, 12:55
@Oponn

Kein Unsinn, sondern pure Realität. Von Jura hast du keine Ahnung.

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