Musst man immer den Vorarbeiter fragen ob man Feierabend machen darf obwohl man sein Stundensoll erreichthat?
Hallo,
Ich habe eine neue Arbeitsstelle im Öffentlichen Dienst angetreten.
Im Bewerbungsgespräch und vom Meister wurden mir flexible Arbeitszeiten angeboten. (Dafür wirbt der Staatliche Arbeitgeber auch)
Also ich darf um eine bestimmte Uhrzeit anfangen und nach dem Stundensoll gehen.
Nun hat mir der Vorarbeiter gesagt, dass ich lieber später anfangen soll und länger bleiben soll. Weil er auch erst später kommt.
Ich darf auch immer erst gehen wenn er es sagt.
Ich fühle mich irgendwie gefangen.
Wie würdet ihr das handhaben?
2 Antworten
Die meisten Behörden haben Kernzeiten meistens zwischen 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr. In der restlichen Zeit können sie gleiten, müssen aber darauf achten, dass sie je Monat ihre vereinbarten Stunden erbringen müssen.
Wenn du allerdings in einem Team mit anderen zusammen arbeiten musst, solltet ihr euch sinnvoller weise absprechen.
Denn es nutzt dir nichts wenn du morgens um 06:30 kommst und dein Kollege erst um 08:00 Uhr.
Wenn du dich noch in der Einweisung befindest macht es natürlich Sinn wenn ihr gemeinsam arbeitet ..
Wenn du selbstständig arbeiten kannst und alleine arbeiten Sinn macht , dann solltet ihr das in Ruhe besprechen