Die Berufsgenossenschaft ist eine Unfallversicherung für die Arbeitnehmer. Die Versicherungspflicht trifft also grundsätzlich jeden Arbeitgeber, d.h. jeden, der Arbeitnehmer beschäftigt, und zwar unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Ist z.B. bei einer Ein-Mann-GmbH der einzige Gesellschafter auch der einzige Mitarbeiter (also der Geschäftsführer) entfällt die Meldung bei der BG. Beschäftigt jemand einen Arbeitnehmer, muss dieser bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden, sonst drohen, wenn der AN während der Arbeits oder auf dem Weg dort hin oder nach Hause einen Unfall erleidet, enorme Schadensersatzansprüche gegen den AG. Die Gemeinde meldet übrigens nicht bei der BG an. Der Jahresbeitrag zur BG richtet sich dann nach dem durchschnittlich vom Betrieb an alle Mitarbeiter ausgezahlten Bruttolohn und einer s.g. Gefahrenklasse, d.h. ein unfallträchtiger Betrieb (z.B. Dachdecker) muss einen höheren Beitrag pro Euro Bruttolohn zahlen als ein reiner Bürobetrieb, z.B. ein Steuerberater oder Anwalt.

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