Muss man, wenn man für eine andere Person eine Beschwerde schreibt, in dem Bereich "Mit Freundlichen Grüßen" seinen eigenen Namen schreiben?
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Müssen nicht.
Man kann zum Schluss auch mit Grüßen XY schreiben.
wenn der Gruß nicht mehr freundlich sein soll.
Ich habe durchaus auch schon, um es zu verdeutlichen: "Nicht mit freundlichen Grüßen" geschrieben ;-).
Aber: ich denke, du liest die Frage falsch. Es geht nicht um das "MfG" sondern, ob er seinen eigenen Namen drunter schreiben soll, wenn er es für jemand anderen macht.
Das könnte Unterschriftenfälschung sein. Es kommt drauf an, warum schreibst Du für Deinen Freund, dann sollte er Dir die Genehmigung erteilen. Wenn man angeuriniert ist schreibt man eher "Hochachtungsvoll" .
Ja natürlich findet derjenige für dem ich die Beschwerde schreibe es in Ordnung.
Dafür gibt es: i. A. Name (im Auftrag).
Nein muss man nicht
Ich schreibe immer "Hochachtungsvoll" wenn ich eigentlich den Mittelfinger meine.
Ich denke, du liest die Frage falsch. Es geht nicht um das "MfG" sondern, ob er seinen eigenen Namen drunter schreiben soll, wenn er es für jemand anderen macht.