Muss man, wenn man für eine andere Person eine Beschwerde schreibt, in dem Bereich "Mit Freundlichen Grüßen" seinen eigenen Namen schreiben?

Nein 100%
Ja 0%

5 Stimmen

5 Antworten

Nein

Müssen nicht.

Man kann zum Schluss auch mit Grüßen XY schreiben.

wenn der Gruß nicht mehr freundlich sein soll.


guitschee  01.07.2022, 13:01

Ich habe durchaus auch schon, um es zu verdeutlichen: "Nicht mit freundlichen Grüßen" geschrieben ;-).

Aber: ich denke, du liest die Frage falsch. Es geht nicht um das "MfG" sondern, ob er seinen eigenen Namen drunter schreiben soll, wenn er es für jemand anderen macht.

Nein

Das könnte Unterschriftenfälschung sein. Es kommt drauf an, warum schreibst Du für Deinen Freund, dann sollte er Dir die Genehmigung erteilen. Wenn man angeuriniert ist schreibt man eher "Hochachtungsvoll" .


ayman3 
Beitragsersteller
 01.07.2022, 04:36

Ja natürlich findet derjenige für dem ich die Beschwerde schreibe es in Ordnung.

Nein

Dafür gibt es: i. A. Name (im Auftrag).

Nein

Nein muss man nicht

Nein

Ich schreibe immer "Hochachtungsvoll" wenn ich eigentlich den Mittelfinger meine.


guitschee  01.07.2022, 13:01

Ich denke, du liest die Frage falsch. Es geht nicht um das "MfG" sondern, ob er seinen eigenen Namen drunter schreiben soll, wenn er es für jemand anderen macht.

Tannibi  01.07.2022, 05:12

"Mit der Ihnen höchstfalls gebührenden Achtung..."