Muss man, wenn man für eine andere Person eine Beschwerde schreibt, in dem Bereich "Mit Freundlichen Grüßen" seinen eigenen Namen schreiben?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Nein 100%
Ja 0%

5 Antworten

Nein

Müssen nicht.

Man kann zum Schluss auch mit Grüßen XY schreiben.

wenn der Gruß nicht mehr freundlich sein soll.


guitschee  01.07.2022, 13:01

Ich habe durchaus auch schon, um es zu verdeutlichen: "Nicht mit freundlichen Grüßen" geschrieben ;-).

Aber: ich denke, du liest die Frage falsch. Es geht nicht um das "MfG" sondern, ob er seinen eigenen Namen drunter schreiben soll, wenn er es für jemand anderen macht.

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Nein

Das könnte Unterschriftenfälschung sein. Es kommt drauf an, warum schreibst Du für Deinen Freund, dann sollte er Dir die Genehmigung erteilen. Wenn man angeuriniert ist schreibt man eher "Hochachtungsvoll" .


ayman3 
Beitragsersteller
 01.07.2022, 04:36

Ja natürlich findet derjenige für dem ich die Beschwerde schreibe es in Ordnung.

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Nein

Dafür gibt es: i. A. Name (im Auftrag).

Nein

Nein muss man nicht

Nein

Ich schreibe immer "Hochachtungsvoll" wenn ich eigentlich den Mittelfinger meine.


guitschee  01.07.2022, 13:01

Ich denke, du liest die Frage falsch. Es geht nicht um das "MfG" sondern, ob er seinen eigenen Namen drunter schreiben soll, wenn er es für jemand anderen macht.

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Tannibi  01.07.2022, 05:12

"Mit der Ihnen höchstfalls gebührenden Achtung..."

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