Muss man unterschreiben um ein Paket zu verweigern?
Eine Firma hat mir ein Paket geschickt (schon bezahlt und ich hätte das Paket schon vor mehr als ein Monat erhalten haben) ohne Bescheid zu geben, da ich nicht Zuhause war, sollte DHL das Paket eine 2te mal liefern und ich war auch nicht Zuhause.
Jetzt hat DHL einen Zettel bei mir hinterlassen und bei der Deutsche Post meinten, dass ich genau der Wert des Artikels bezahlen muss oder irgend etwas unterschreiben um das Paket zu verweigern. Ich habe gesagt ich unterschreibe gar nichts und die Frau bei der Deutsche Post hat einen großen Show gemacht.
Jetzt ich bin nicht sich, ob ich das richtig gemacht habe oder nicht. Hätte ich das unterschreiben sollen? Was sollte ich jetzt tun?
3 Antworten
Du hast zwar ein Widerrufsrecht wenn Du eine Ware nicht mehr möchtest. Allerdings erledigt sich dies nicht durch Annahmeverweigerung.
Aber habe ich das richtig gemacht? Bin ich verpflichtet bei der Deutsche Post diese Verweigerung zu unterschreiben?
Je nachdem was du vorhast.
2012 ist einer Frau folgendes passiert:
daraus lässt sich prinzipiell schlussfolgern, dass man lieber gar nichts unterschreibt. Jedoch gab es eine neue Verbraucherrechterichtlinie, wodurch sich das Wiederrufsrecht geändert hat. In der heißt es, dass man seinen Wiederruf begründen muss und eine reine Nichtannahme des Paketes nicht ausreicht.
Nachzulesen in einem Urteil vom Amtsgericht Dieburg:
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Wenn du das Paket also endgültig ohne Begründung nicht annimmst, so musst du den Warenwert des Paketes an die Firma erstatten, bei der du den Inhalt des Paketes bestellt hast, da sie es dir ausgeliefert hat und du es, weil du es nicht mit Begründung abgelehnt hast, offiziell ausgeliefert hat und dementsprechend ihr Geld bekommt.
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Die deutsche Post möchte dir evtl. entgegenkommen, indem du die Annahmeverweigerung unterschreibst, dass es als Begründung vor Gericht genügt, so dass du das Paket nicht bezahlen musst.
Genauso gut kann es aber auch sein, dass man die Unterschrift von dir möchte, um dich reinzulegen und es als Unterschrift der Paketannahme darzustellen.
Das kann abschließend niemand hier beantworten.
Nein, du hast es richtig gemacht. Für eine Verweigerung darf keine Unterschrift verlangt werden.