Muss man Steuern zahlen, wenn man von seinen Kind einen kleinen Teil Miet- und Nebenkosten verlangt in Höhe von 200€, weil das Kind im eigenen Haus wohnt?

2 Antworten

Kostenbeteiligung am Haushalt ist keine Steuerbares Einnahmen iSd EStG.

Aber:

Wir eine separate Wohnung vermietet, so spielt die Höhe grundsätzlich erstmal keine Rolle. Die Einnahmen sind Steuerbar und nicht steuerfrei.

Die Höhe wird beim Drittvergleich wichtig, sprich was zahlt ein fremder Dritter für die Wohnung. Liegt eine verbilligte Vermietung vor, so sind die Werbungskosten nur anteilig abzugsfähig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Entscheidend ist hier, ob ein gemeinsamer Haushalt vorliegt.

Falls nicht, wären die Einkünfte aus Vermietung steuerpflichtig. Allerdings können dazu dann Abschreibung, Instandhaltung und Betriebskosten gegengerechnet werden.