Der Vermieter erhöht ständig die Mietkosten. Ist das zulässig?


09.06.2022, 13:27

,,Das ist neue Abrechnung. Sie müssen jetzt 200€ Nebenkosten zahlen. 50€ Rücklage zahle ich.“ - hat der Vermieter geschrieben.

3 Antworten

Lass das von einem Mietrechtler prüfen. Geh umgehend zum Mieterbund und lege alles dazu auf den Tisch. Ein Vermieter darf pro Jahr einmal erhöhen, und innerhalb von 3 Jahren Max. 20%. Nebenkosten müssen natürlich auch bezahlt werden, sollten aber im Zweifel auch geprüft werden. Vom Mieterbund. Hier wirst du keine verbindlichen Aussagen finden. Und Fristen musst du einhalten.

Diese Abrechnung ist so aus formellen Gründen unwirksam und deshalb zurückzuweisen.Verwaltungsvergütung, Kontoführungsgebühren, Instandhaltung, Instandhaltungsrücklage sind nicht umlegbare Kosten, da keine Betriebskosten lt. Betriebskostenverordnung.

Im Übrigen: Anpassungen bei vereinbarten Vorauszahlungen sind imer erst nach Vorlage einer korrekten Jahresabrechnung ab übenächstem monat zulässig.

Und: Mieterhöhungsverlangen ohne Begründung sind formell unwirksam und nicht zu befolgen. Wenn du allerdings gezahlt hast, gilt das als Zustimmung.

  • Du bist Mieter in einer Eigentumswohnung?

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Verwaltervergütung, Verwaltungskosten etc. sind nicht umlagefähig

Instandhaltungskosten sind nicht umlagefähig

Kontoführungsgebühr ist nicht umlagefähig

Rücklage ist nicht umlagefähig - er hat zwar 50 € mtl. abgezogen = 600 € - aber da ist noch ein Rest von rd. 40 €, der zu Unrecht bei Dir hängen bleibt.

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Da zahlst also rd. 840 zu viel im Jahr...

Zur Info - Sofern es noch eine extra Heizkostenabrechnung gibt:

Hier sind keine Heizkosten enthalten - er muß mit einem Mieter nach dem Verhältnis 70:30 abrechnen - der Aufteilungsmaßstab, den die Eigentümer unter sich vereinbart haben, darf auf den Mieter nicht angewendet werden - ggf. ist das von ihm alles entsprechend umzurechnen, falls die Abrechnung selbst nicht schon nach dem korrekten Maßstab ist..

Die Grundsteuer hat er allerdings interessanterweise nicht abgerechnet (das darf er) - oder wird das noch separat abgerechnet?


GustavoFring1 
Beitragsersteller
 09.06.2022, 13:46

Ich denke, dass er die Grundsteuer nicht anrechnet.

Du bist Mieter in einer Eigentumswohnung?

Ja.

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