Der Vermieter erhöht ständig die Mietkosten. Ist das zulässig?
Wir haben das Gefühl, dass unser Vermieter uns mit Kostenerhöhung loswerden möchte. Vor ein paar Monaten verlangte er von Fotos von der Wohnung zu machen. Er meinte, dass er die Wohnung verkaufen wird.
Er hat die Miete innerhalb von 3 Jahren dreimal erhöht - ohne Begründung.
Jetzt erhöht er die Nebenkosten. Vor ein paar Tagen war ein Schornsteinfeger und Elektriker da, hat den Elektroboiler repariert. Aufgrund der Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung musste der Boiler repariert werden.
Die Nebenkosten wurden auf 200€ erhöht.
Müssen wir die Nebenkosten tragen? Siehe Bild! Ist das zulässig?
,,Das ist neue Abrechnung. Sie müssen jetzt 200€ Nebenkosten zahlen. 50€ Rücklage zahle ich.“ - hat der Vermieter geschrieben.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/mulan/1444745537_nmmslarge.jpg?v=1444745537000)
Lass das von einem Mietrechtler prüfen. Geh umgehend zum Mieterbund und lege alles dazu auf den Tisch. Ein Vermieter darf pro Jahr einmal erhöhen, und innerhalb von 3 Jahren Max. 20%. Nebenkosten müssen natürlich auch bezahlt werden, sollten aber im Zweifel auch geprüft werden. Vom Mieterbund. Hier wirst du keine verbindlichen Aussagen finden. Und Fristen musst du einhalten.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/albatros/1444743971_nmmslarge.jpg?v=1444743971000)
Diese Abrechnung ist so aus formellen Gründen unwirksam und deshalb zurückzuweisen.Verwaltungsvergütung, Kontoführungsgebühren, Instandhaltung, Instandhaltungsrücklage sind nicht umlegbare Kosten, da keine Betriebskosten lt. Betriebskostenverordnung.
Im Übrigen: Anpassungen bei vereinbarten Vorauszahlungen sind imer erst nach Vorlage einer korrekten Jahresabrechnung ab übenächstem monat zulässig.
Und: Mieterhöhungsverlangen ohne Begründung sind formell unwirksam und nicht zu befolgen. Wenn du allerdings gezahlt hast, gilt das als Zustimmung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerSchopenhauer/1444748378_nmmslarge.jpg?v=1444748378000)
- Du bist Mieter in einer Eigentumswohnung?
---------------------------------------------------------------------------
Verwaltervergütung, Verwaltungskosten etc. sind nicht umlagefähig
Instandhaltungskosten sind nicht umlagefähig
Kontoführungsgebühr ist nicht umlagefähig
Rücklage ist nicht umlagefähig - er hat zwar 50 € mtl. abgezogen = 600 € - aber da ist noch ein Rest von rd. 40 €, der zu Unrecht bei Dir hängen bleibt.
----------------------------------------------------------------------------
Da zahlst also rd. 840 zu viel im Jahr...
Zur Info - Sofern es noch eine extra Heizkostenabrechnung gibt:
Hier sind keine Heizkosten enthalten - er muß mit einem Mieter nach dem Verhältnis 70:30 abrechnen - der Aufteilungsmaßstab, den die Eigentümer unter sich vereinbart haben, darf auf den Mieter nicht angewendet werden - ggf. ist das von ihm alles entsprechend umzurechnen, falls die Abrechnung selbst nicht schon nach dem korrekten Maßstab ist..
Die Grundsteuer hat er allerdings interessanterweise nicht abgerechnet (das darf er) - oder wird das noch separat abgerechnet?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich denke, dass er die Grundsteuer nicht anrechnet.
Du bist Mieter in einer Eigentumswohnung?
Ja.