Muss man sich abmelden, wenn man kurz vor den Sommerferien schon in den Urlaub fährt an der Schule?

6 Antworten

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So etwas muss von der Schulleitung genehmigt werden, d. h. man müsste zwei Wochen vorher zur Schulleitung hingehen und darlegen, wann man in den Urlaub fährt. Die Schulleitung entscheidet dann, ob sie es genehmigen oder nicht. Wenn sie es nicht genehmigen, muss man zur Schule gehen und dann gibt es keinen frühzeitigen Urlaub...

Fährt man einfach ohne Wissen der Schulleitung in den Urlaub, kann ein Bussgeld auf die Eltern zu kommen. Schließlich herscht in Deutschland, die Allgemeine Schulpflicht.. Mehr würde aber auch nicht passieren.

also es gibt feste zeiten in denen ein schüler in urlaub fahren kann. freistellungen vom schulbesuch gibt es nur in wichtigen fällen wie krankheit und wirklich wichtigen dingen wie z.b. die oma in kleinkaviarkukka ist verstorben und die familie fährt dorthin zur beerdigung. einfach so ein paar tage eher in die ferien zu fahren, reicht als grund für eine freistellung nicht aus. da die schulen wissen das manche eltern ihre kinder krank melden und dann fahren, verlangen sie meistens atteste vom arzt. wenn man die nicht bringen kann, gibt es unentschuldigte fehltage. ob es sonst noch irgendwie "bestraft" wird, weiss ich nicht.

In Bayern gibt es genau wie in Deutschland eine Schulpflicht. Wird diese Schulpflicht umgangen, wie z.B. durch gefakte Krankmeldungen u.ae., dann kann gegen die Eltern ein schmerzliches Bussgeld festgesetzt werden. Ein vorzeitiger Ferienbeginn wegen gebuchten Urlaubs ist nicht vorgesehen und wird in der Regel von der Schulleitung auch nicht genehmigt.


Sinila 
Beitragsersteller
 30.07.2015, 15:51

Bei unsere Schule ist es so, wenn wir rechtzeitig bescheid sagen bei der Schulleiterin, dass wir von diesem Tag oder dieser Woche schon in den Urlaub gehen, wird dies meistens bei uns genehmigt. Aber das mit dem Bussgeld usw. wusste ich z. B. nicht. Vielen Dank :)

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Wenn man vor den Ferien in Urlaub fahren muss, müssen die Eltern ein Gesuch an die Schulleitung richten.

Wenn man platt macht, passiert das, was auch sonst passiert, wenn man platt macht.

Wenn man es mit Wissen der Eltern macht, dann passiert, was in der Schuordnung ganz hinten aufgeführt ist - mir fehlt momentan der Paragraph - dass man der Schule verwiesen werden kann, wenn die Eltern das ERreichen des Bildungszieles verhindern.

Und das ist auch gut so.

In NRW ist es so, dass man, wenn man direkt vor oder nach den Ferien krank ist, eine Bescheinigung vom Arzt braucht. 

Wenn du eine bekommst ist das schön und gut, du solltest allerdings dann nicht fliegen, da man dir so leicht über das Flugticket nachweisen kann, dass du nicht, wie du gesagt hast, krank warst, sondern einfach geschwänzt hast. Darüber hinaus verliert der Arzt seine Lizenz. 

MfG
Raoul