Muss man noch die KK über seine Schwangerschaft informieren um Mutterschaftsgeld zu erhalten?

1 Antwort

Mutterschaftsgeld bekommst du 6 Wochen VOR und 8 Wochen NACH Entbindung.

Die Krankenkasse zahlt glaube 13€ pro Tag und den Rest dein Arbeitgeber.

Du musst das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen.

Das Elterngeld zahlt die Elterngeldstelle, NICHT der Arbeitgeber oder Krankenkasse.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 15 Jahre im medizinischen Bereich tätig, 2 kinder

iQDetectiv 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 14:46

Die 8 Wochen danach erhält man doch Elterngeld-Basis? Bekommt man dann on Top noch 8 Wochen Mutterschaftsgeld?

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Jana174923  11.06.2024, 14:48
@iQDetectiv

Nein man erhält die 8 Wochen nach der Geburt Kein Elterngeld sondern Mutterschaftsgeld. Das wird vom Elterngeld automatisch abgezogen.

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iQDetectiv 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 14:57
@Jana174923

Meine Freundin ist in der 27 Wochen, sollte ich die Gynäkologin mal drauf anhauen, dass sie uns eine MET-Bescheinigung ausstellt für unsere KK?

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Jana174923  11.06.2024, 14:58
@iQDetectiv

Ja das solltet ihr auf jeden Fall tun.

Bei ihrem Arbeitgeber müsst ihr auch so eine Bescheinigung einreichen.

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Jana174923  11.06.2024, 15:33
@sassenach4u

Doch klar, habe die jedes mal schon am Anfang der Schwangerschaft bekommen.

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sassenach4u  11.06.2024, 15:34
@Jana174923

Nicht die für die Krankenkasse über den mutmaßlichen Entbindungstermin. Die gibt es definitiv erst um die 7 Wochen vorher. Ich weiß es, habe Tausende davon gesehen.

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Jana174923  11.06.2024, 15:35
@sassenach4u

Wie gesagt ich habe meine jedes mal schon am Anfang bekommen. Zusammen mit der für den Arbeitgeber.

Bin jetzt grade on der 21. Woche und habe schon vor einigen Wochen eingereicht. War bisher nie ein Problem. Der errechnete ET ändert sich ja nicht mehr.

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sassenach4u  11.06.2024, 15:36
@Jana174923

Nein, aber bleib bei deinem Glauben, die war nur die Info für die KK und den AG. Du hast definitiv noch eine weitere bekommen kurz vor Beginn des MUG.

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Jana174923  11.06.2024, 15:37
@sassenach4u

Erst vor ein paar Wochen eingereicht für die 3. Geburt. Steht auch extra drauf für die Krankenkasse.

Meine Krankenkasse hat sich darüber scheinbar nicht gewundert. Die haben mir die Bestätigung geschickt und fertig.

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sassenach4u  11.06.2024, 15:39
@Jana174923

Ja, aber ich gebe es auf. Das ist nicht die, die die KK für das MUG braucht. Sorry, ich arbeite bei einer KK und habe davon mehr als genug gesehen, die, die am Anfang kommen und dann die, die wir benötigen, um vom AG die Bestätigung über den letzten AT vor Beginn der Schutzfrist zu bekommen. Dir eine gute Schwangerschaft.

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Jana174923  11.06.2024, 15:41
@sassenach4u

Vielleicht ist das dann bei deiner KK so.

Bei mir steht extra Bescheinigung für die Krankenkasse. Hatte bei meinen zwei bisherigen Kindern auch nur das eingereicht und da gab es nie ein Problem oder sonst was.

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sassenach4u  11.06.2024, 15:42
@Jana174923

In welcher SSW Bescheinigung für Krankenkasse?

Frühestens ab der 33. Schwangerschaftswoche stellen Frauenärzt oder Hebamme zwei Bescheinigungen aus, mit denen Schwangere zum einem ihr Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse beantragen und zum anderen den Arbeitgeber informieren sollten.Dann freu dich einfach,

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Jana174923  11.06.2024, 15:45
@sassenach4u

Den Arbeitgeber musste ich z.B. schon viel früher bescheidsagen weil ich im Krankenhaus arbeite. Und die Bescheinigung für die KK muss doch eigentlich VOR der 33. Da sein, weil ja ab der 34. schon Mutterschaftsgeld bezahlt wird dachte ich? Zumindest habe ich das Geld für die ersten 6 Wochen damals direkt sofort überwiesen bekommen sobald die Frist angefangen hat.

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sassenach4u  11.06.2024, 15:48
@Jana174923

Das geht auch zügig. Und die erste Bescheinigung ist ja auch richtig. Denn aufgrund derer muss der AG eine Gefährdungsbeurteilung machen und ggf. ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Wenn die Bescheinigung in der 33. ankommt, dann werden über DATEV die Daten vom AG angefordert und das Geld kann schnell ausgezahlt werden. Selten, dass ein AG das nicht schnell hinbekommt.

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