Muss man Minusstunden abarbeiten
Hallo
Meine Chefin möchte, dass ich die in 30 Minusstunden der letzten drei Monate abarbeite oder meinen Urlaub dafür einsetze. Sie hat mich weniger in den Plan eingetragen, sodass, falls mal ein Notfall ist, ich einspringen kann. Mache ich auch, allerdings nur wenn ich mein Privatleben nicht schon anderweitig verplant hätte. Sie ist nun sauer, weil ich das heute nicht getan hab und möchte dass ich die 30 std abarbeite. Schenken will sie sie mir nicht.
Darf sie das überhaupt? Es ist ja nicht meine Schuld dass sie mich weniger in den Plan geschrieben hat.
6 Antworten
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Du hast doch die Minusstunden, obwohl du nicht gearbeitet hast, bezahlt bekommen. Tja, entweder nacharbeiten, Urlaub nehmen oder 30 Stunden vom nächsten Gehalt abgezogen bekommen. Würdest du Klamotten bezahlen, die du nicht bekommst?
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Generell ja, aber sie darf dich nicht ohne vorherige Absprache so kurzfristig wie ein Springer einsetzen. Minusstunden müssen auch eingeplant werden von dem, der sie abarbeiten muss, also du. Stell dir vor du hast einen Krankenhaustermin und hättest arbeiten sollen...sowas muss abgesprochen werden.
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Grundsätzlich musst du selbstverständlich auch Minusstunden aufarbeiten.
Ob es in deinem Fall allerdings anders liegt, weil es nicht dein Verschulden war, dass diese entstanden sind, muss eine fachantwaltliche Rechtsberatung einschätzen. Das hängt von etlichen Faktoren ab, z.B. ob/wie du deine Arbeitskraft angeboten hast, wann deine Chefin dich anderweitig (als Vertretung) einsetzen wollte, was genau vertraglich vereinbart wurde etc.
Das wird dir hier keine/r seriös auf Basis deiner Angaben sicher einschätzen können.
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Und das Adjektiv "grundsätzlich" weist darauf hin, dass etwas "in der Regel" (hier: "Normal"-Arbeitsvertrag mit fester Arbeitszeitvereinbarung) so ist, aber eben nicht immer!
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... wie in meiner Erwiderung. :-)
Darum ja auch mein Hinweis auf die konkreten Voraussetzungen, unter denen Minusstunden abgearbeitet oder eben nicht abgearbeitet werden müssen. Das gilt selbstverständlich auch für den "Normal"-Arbeitsvertrag.
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Natürlich darf sie das. , schließlich darfst du ja auch plusstd abbummeln.
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Das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Wenn Du zum Arbeiten (aus als Springer / Ersatz) eingeteilt bist, ist das Privatleben Nebensache. Wenn Du Arbeitseinsätze abgelehnt hast, kann der Betrieb nichts dafür, dass Du Deine Minusstunden nicht verringert hast.
Und grundsätzlich ist das falsch!
Dabei weist Du doch selbst auf ein "Ob" hin!
Ob Minusstunden abgebaut werden müssen oder verrechnet werden können, hängt von den konkreten Umständen ab (ob ein Arbeitszeitkonto vereinbart wurde, ob das Verfahren bei Minusstunden geregelt wurde, aus welchem Grund Minusstunden angefallen sind).