Muss man mehr Unterhaltskind bezahlen,wenn man mehr Netto auf dem Konto hat?

3 Antworten

Ja, das wird voll eingerechnet. Du musst entsprechend mehr zahlen.


sapulo87 
Beitragsersteller
 16.08.2023, 17:42

Auch wenn man Zusatz Geld bekommt,außer bei der Arbeit?

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DietmarBakel  16.08.2023, 17:50
@sapulo87

Alle steuerliche relevanten Einkünfte. Auch aus Selbstständigkeit oder aus einem Nebenjob usw.

Aber keine Geldgeschenke von paar Euro von der Oma.

Schwarzgeld auch nicht - das ist eine andere Abteilung.

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Das bereinigte Netto ist die Grundlage. Bei Angestellten wäre das, was man die letzten 12 Monate netto gehabt hat abzüglich der möglichen Abzugsposten, die man den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen kann.

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Und da fallen natürlich auch Weihnachts- und Urlaubsgeld rein.

Auszug aus den Hammer Leitlinien 2023:

Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrechterhaltung eines angemessenen Lebensstandards umzulegen. Grundsätzlich sind Abfindungen bei der Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle mit dauerhaft geringerem Einkommen bis zur Höchstgrenze des Bedarfs aufgrund des früheren Einkommens sowohl beim Kindes- als auch beim Ehegattenunterhalt für den Unterhalt zu verwenden; ob eine Aufstockung bis zum bisherigen Einkommen unter vollständiger Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards geboten ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der beim Pflichtigen zu erwartenden weiteren Einkommensentwicklung. Beim Ehegattenunterhalt gilt dies nicht, soweit der Abfindungsbetrag bereits güterrechtlich Berücksichtigung gefunden hat.
1.3 Überstundenvergütungen sind Einkommen, wenn die Überstunden entweder in geringem Umfang anfallen oder berufstypisch sind. Vergütungen für Überstunden, die deutlich über dieses übliche Maß hinausgehen, sind nach Billigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles sowie des in § 1577 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens anzurechnen. 

https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/unterhaltsleitlinien/unterhaltsleitlinien-2023/unterhaltsleitlinien-hamm-1-1-2023.pdf

Der Unterhalt richtet sich im Regelfall nach deinem bereinigten Nettoeinkommen und nach der Düsseldorfer Tabelle, findest Du im Internet.