Muss man in der Stadt beerdigt werden, in der man zuletzt wohnhaft war?
Hallo zusammen,
wenn man gerne in seiner Heimatstadt/Geburtsstadt beerdigt werden möchte, über viele Jahre und bis zuletzt aber in einer anderen, benachbarten Stadt gelebt hat und dort gemeldet war, ist dies dann möglich? (Zumal, wenn es bereits Gräber von nächsten Angehörigen in der Geburtstadt gibt, bei denen man "dazugelegt" werden kann)
Oder kann man nur dort beerdigt werden, wo man zuletzt wohnhaft/gemeldet war?
Und als Zusatzfrage: bei welcher Stelle kann man das ggf. offiziell "beantragen", für einen Angehörigen? Falls das überhaupt nötig ist.
Danke und Grüße kai
12 Antworten
Du kannst in deinem Testament, bzw. in einer Vorsorgevollmacht bestimmen wie und wo du beerdigt werden möchtes. Offiziell beantragen kannst du sowas nicht, aber wenn man sich mit einem Beerdigunginstitut in Verbindung setzt und seine eigene Beerdigung schon plant, also wie und wo, vielleicht schon mal alles bezahlt - dann veranlasen die sowas auch.
Leider hat bislang nur die Antwort von "frobcell" eine Teilwahrheit. Tatsächlich kann man sich rein theoretisch begraben lassen, wo man möchte. Nur werden die Friedhofsplätze teilweise in manchen Gemeinden schon rar. Keine Gemeinde (Stadt) wird ein Grab oder einen Platz in der Urnenwand an einen "Ortsfremden" verkaufen, wenn abzusehen ist, dass später Platzmangel herrscht. Keine Probleme wirst Du bekommen, wenn Du Dich in Deiner Geburtsstadt, in der Stadt, wo Deine Angehörigen leben und vielleicht schon ein Familiengrab haben, beerdigen lassen möchtest. Und alles Andere würde bei uns "Normalbürgern" eigentlich auch keinen Sinn machen.
Du kannst auch dort, wo Deine Angehörigen liegen, beerdigt werden. Frag' doch mal bei der Stadtverwaltung Deines Ortes nach, an wen Du Dich wenden sollst.
Du kannst beerdigt werden, wo du möchtest. Das musst du auch nicht ''beantragen''. Wenn deine engen Familienmitglieder über deinen Wunsch informiert sind, können sie das berücksichtigen, wenn sie deine Bestattung planen & vorbereiten.
Kannst Du einen Notar fragen, ob das nicht testamentarisch festzulegen ist?