Muss man hinterher springen?

7 Antworten

§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Was zuzumuten ist und ob für einen selbst Gefahr bestand definiert hinterher der Richter.

wenn du selbst schwimmen kannst und es im Freibad oder so ist, ja

aber nicht wenn du dich selbst gefährdest

Kommt immer drauf an, wo es rein Springt.

Wenns der Fluss ist kannst du nichts machen. Wenn es in den Badesee springt kann man da schon Hilfe erwarten

Kommt drauf an, ob du dich selbst extrem in Gefahr bringst.

Ja weil sonst ist unterlassene Hilfeleistung. Sieht man ein Kind ertrinken muss man sich überwinden und es retten weil man tut dann was Gutes und wird danach auch als Held geehrt von allen, den Eltern, Bürgermeister usw und kommt in die Zeitung

und ein Kind ist sehr leicht und man kann es leicht halten

wenn das Wasser warm ist und wenn es kalt ist kommt danach gleich der Rettungswagen und das Kind und der Retter bekommen Decken und Tee