Muss man Handyvertrag vor dem 1. des neuen Monats abschließen?
Hallo liebe Leute,
Kurze Frage:
Mein Handyvertrag endet am 10.12. (ist bereits gekündigt).
Wenn ich einen neuen Vertrag abschließe, muss ich den neuen jetzt vor Dezember noch abschließen?
Oder kann ich einen neuen Vertrag auch erst am zum Beispiel 6.12. abschließen, der dann erst ab dem 10.12 gilt?
Meine Befürchtung ist, dass wenn ich einen Vertrag erst im Dezember abschließe, dass die dann sagen der Vertrag gilt erst ab dem 1.1.23 und dann hätte ich keine Nummer zwischen dem 10.12-1.1.
Vielen Dank und liebe Grüße!
4 Antworten
Du kannst einen Vertrag abschließen, wann du willst. Bei einem gekündigten Vertrag kannst du auch vor Ablauf des Vertrages deine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen.
Nein, das ist mit Sicherheit nicht so und du kannst deine Rufnummer auch auf einen neuen Vertrag übernehmen.
Wichtig ist nur, dass der alte Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde und auch wirklich endet.
Der neue Vertrag gilt sofort nach Abschluss.
Hallo,
in den meisten Fällen kann individuell der Laufzeitbeginn eines Mobilfunkvertrages auf den Tag genau vereinbart werden. Je nach Anbieter erstreckt sich dann der Abrechnungszeitraum stets vom 1. bis letzten eines Monats mit Teilabschlägen für angebrochene Monate, oder es geht zeitraumgenau stets z.B. vom 12. eines Monats bis zum 11. des Folgemonats.
Hinsichtlich der Einheiten- / Datenvolumenübersicht wäre es allerdings praktischer, etwas mit einem Nominal-Abrechnungszeitraum zwischen 1. bis letzten eines Monats zu suchen.
LG, MZ