Muss man Handyvertrag vor dem 1. des neuen Monats abschließen?

4 Antworten

Du kannst einen Vertrag abschließen, wann du willst. Bei einem gekündigten Vertrag kannst du auch vor Ablauf des Vertrages deine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen.

Nein, das ist mit Sicherheit nicht so und du kannst deine Rufnummer auch auf einen neuen Vertrag übernehmen.

Wichtig ist nur, dass der alte Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde und auch wirklich endet.

Der neue Vertrag gilt sofort nach Abschluss.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe (noch) kein Geld

Hallo,

in den meisten Fällen kann individuell der Laufzeitbeginn eines Mobilfunkvertrages auf den Tag genau vereinbart werden. Je nach Anbieter erstreckt sich dann der Abrechnungszeitraum stets vom 1. bis letzten eines Monats mit Teilabschlägen für angebrochene Monate, oder es geht zeitraumgenau stets z.B. vom 12. eines Monats bis zum 11. des Folgemonats.

Hinsichtlich der Einheiten- / Datenvolumenübersicht wäre es allerdings praktischer, etwas mit einem Nominal-Abrechnungszeitraum zwischen 1. bis letzten eines Monats zu suchen.

LG, MZ