Muss man für den E Roller ein Zugticket kaufen?

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Aus den Beförderungsbedingungen:

7.1.2 Reisende dürfen je ein nach den Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge- Verordnung (eKFV) zugelassenes Elektrokleinstfahrzeug mitnehmen, sofern es zusammengeklappt ist und die Regelungen für Handgepäck eingehalten werden [= in der Gepäckablage liegt!]. Für die Unterbringung oberhalb des Sitzplatzes muss das Elektrokleinstfahrzeug gegen Verrutschen besonders gesichert sein (z.B. durch Lagerung in einer Tasche). Die Benutzung des Elektrokleinstfahrzeuges im Zug ist nicht zugelassen. Die eingebauten Akkus dürfen während der Beförderung weder entnommen, geladen noch anderweitig (z.B. als Powerbank) genutzt werden. Am Elektrokleinstfahrzeug befestigte Gepäckstücke müssen während der Fahrt abgenommen und in den für Handgepäck vorgesehenen Ablagen untergebracht werden.

https://community.bahn.de/questions/darf-ich-meinen-klappbaren-e-scooter-mit-kennzeichen-mit-in-die-bahn-nehmen--2