Muss man einen Retourenschein beilegen?

3 Antworten

Ein Retourenschein muss der Ware immer beiliegen, da es sonst nicht zugeordnet werden kann.

Du erhältst dein Geld also nicht zurück! Wenn du auf Rechnung gekauft hast, musst du die zurückgesendete Ware dennoch bezahlen, weil ja keiner nachverfolgen kann, dass es wirklich deine Ware ist.

nee, musst Du nicht (wenn Du dein Geld nicht zurück haben möchstest).
Niemand kann Dich zwingen.
Die meisten Leute wollen ihr Geld aber zurück haben, und dann empfiehlt es sich schon, den Schein mit zusenden.

oder ob man die Retour oben zurück schicken kann ?

Was meinst du mit "oben"? Wenn du den Schein nicht beilegst, läufst du halt Gefahr, dass die Retoure erst später oder gar nicht zugeordnet werden kann.