Muss man der Polizei antworten wenn sie dich anfragen?

2 Antworten

Naja, es kommt darauf an, wie man so schön sagt. Bist Du Zeuge, musst Du Auskunft geben (mit gewissen Grenzen), bist Du Beschuldigter/Betroffener, darfst Du schweigen außer zu den Personalien. Bist Du weder noch, also z.B. bei Kontrolle nach dem Polizeigesetz, ist es wieder anders. Es kommt also erst einmal auf den Grund der Kontrolle an.

Ich sage einen Polizisten maximal meinen Namen.

Nicht mal die Uhrzeit erfahren die von mir, ohne dass ich vorher einen Anwalt gesprochen habe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung