Muss man das anmelden, wenn man etwas draußen hinstellt, um es zu verschenken, da man es nicht mehr braucht?
Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/gufrastella/1708955741341_nmmslarge__0_0_780_780_4c3502c85c13387b126fe85ed6a0ccf8.jpg?v=1708955741000)
Hallo awoKY!
In den meisten Gemeinden stellt man Sperrmüll nicht mehr einfach auf die Straße, sondern meldet ihn vorher an.
Daher ist es in der Regel auch nicht zulässig, öffentlichen Raum mit irgendwelchen Dingen voll zu stellen. Es gibt aber oft die Möglichkeit, intakte Sachen bei Wertstoffhöfen abzugeben, um sie anderen zukommen zu lassen.
Auf privaten Grundstücken entscheiden die Eigentümer darüber, ob sie es gestatten.
LG
gufrastella
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Und nicht nur anmelden, das muss auch genehmigt werden, weil eine sog. Sondernutzung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Einfach so auf der Bürgersteig hinstellen wird in manchen Gemeinden als unerlaubte Müllentsorgung betrachtet und als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Wenn das allerdings auf deinem Privatgrundstück geschieht, kann niemand was sagen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/lisae/1532684295953_nmmslarge__0_412_1080_1080_2f0bf46b2ac09e561982ec4a04286bd0.jpg?v=1532684298000)
Ich denke ja, aber machen tut's keiner
hier stellen sie es einfach vor die Tür (höchstens 1, 2 Kartons) und nehmen die letzten Reste dann wieder mit rein
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das kann man z.B. an den Gehweg stellen und ein kleines Schild dazu. Das braucht man nicht anmelden wenn du es wieder reinholst falls es keiner nach ein paar Tagen möchte.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja man kann auch alles zu ernst nehmen. Immer locker bleiben. Da kommt niemand und verhaftet dich. Ein bisschen privater Ungehorsam ist akzeptiert.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, verhaftet wird man nicht, da es eine Ordnungswidrigkeit ist.
Und natürlich hat das Ordnungsamt immer einen gewissen Spielraum. Wenn du allerdings einen schlechten Tag erwischst, darfst du dich nicht über das Bußgeld beschweren.
Das stimmt so nicht.
Quelle: Ruhr24.de