Muss man Briefe aufmachen....
wo kein Absender sichtbar ist?
10 Antworten
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Hallo,
hier treffen die Meinungen aufeinander … Brief.. welcher Brief? Ist eine Antwort, die nur zum Teil richtig ist. Bei Ämtern und Behörden gilt der Brief mit dem Poststempel aus zugestellt, eventuelle Fristen laufen.
Bei Privatpersonen hingegen ist es in der Tat so, dass diese einen Zustellnachweis benötigen um rechtskräftig auf Fristen beharren zu können, in diesem Fall bedient man sich der verschiedenen Methoden der eigeschriebenen Briefe, kurz Einschreiben.
Ist ein solches Einschreiben zugestellt kannst Du Dich drehen und wenden wie Du willst, aus der Nummer kommst Du dann nicht mehr raus.
Alle normal zugestellten Briefe von Privatpersonen und Firmen hingegen könntest Du ignorieren, einen Gefallen wirst Du Dir damit aber sicher nicht tun.
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du musst gar keine briefe öffnen, aber was in deinen postkasten gekommen ist, zählt als dir zugestellt
ob da ein absender drauf ist oder du es öffnest, spielt keine rolle
es ist zugestellt und fristen etc laufen
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... wie man hier immer zum Lügen ermuntert wird ;) ("Brief? Welcher Brief?")
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Grins, zum Lügen doch nicht.^^ Aber es ist nun mal so - warum sonst gäbe es dann Einschreiben oder Zustellungsurkunden?
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meist fertigt die Postbedienstete einen Zustellungsnachweis , zb. bei Einwurf Einschreiben. Oder der Einwerfer hatte einen Zeugen dabei. Also es gibt mehrere Möglichkeiten. welchen Brief willst du denn nicht öffnen?
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meist fertigt die Postbedienstete einen Zustellungsnachweis
Meist?? Glaubst du im Ernst, die Postzusteller hätten die Zeit dafür, sämtliche Briefe zu dokumentiere? Niemals! Das machen die allenfalls bei Einschreiben, Postzustellungsurkunden, etc.aber eben nicht bei einfachen Briefen.
Wenn der Einwerfer einen Zeugen hat, siehts natürlich anders aus - haben Postzusteller in der Regel aber nicht. ;)
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nein, es bleibt dir selbst überlassen, ob du briefe öffnest oder nicht... wenns allerdings mit fristen verbunden ist, hast du die folgen zu tragen und kannst dich nicht rausreden.
ein nicht zurückgegangener brief an den absender gilt als zugestellt.
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ein nicht zurückgegangener brief an den absender gilt als zugestellt.
Was der Absender aber eben nachweisen müsste.^^
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Man muss überhaupt keine Briefe aufmachen....wenn man dadurch allerdings irgendwas wichtigs (Frist, Zahlungsziel etc.) nicht mitbekommt, so hat man selber Schuld und kann sich garantiert nicht darauf berufen, dass man nicht wusste, von wem der Brief war
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Warum gibt es dann eingeschriebene Briefe? Es geht darum: Werbesendungen (Massensendungen) sind lästig und ich schmeiße sie gerne weg vor dem aufmachen. Nur: es kommt ab und zu (sehr selten) vor das ein wichtiger ohne sichtbaren Absender kommt. Die Anwort lautet also: ja man muss alle aufmachen, super.
Was der Absender aber nachweisen müsste. ;)