Muss man bei einem Wendehammer blinken?

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Hallo,

so pauschal kann das nicht beantwortet werden. Ob beim Ein-/Ausfahren geblinkt werden muss, hängt von den genauen Gegebenheiten vor Ort ab. Beim Wenden sollte hingegen immer geblinkt werden.

§ 9 StVO - Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

Müssen - nein.

Mache ich es?

Meistens ja.

Ich blinke immer und dadurch auch mal zuviel.

Gerade wenn ich sehr enge Kurven fahre, aktiviere ich unbewusst den Blinker mit, weil ich das gewohnt bin.

Meine Kollegen amüsieren sich immer, wenn ich sogar auf Feldwegen beim Abbiegen blinke.

Änderst du deine Fahrtrichtung oder machst du einen Spurwechsel dann ja. Im Wendehammer wird beides nicht der Fall sein.


ascii0815  13.08.2024, 17:36

Wenden ist auch eine Änderung der Fahrtrichtung.

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martinreschke  13.08.2024, 20:08
@ascii0815

Du warst noch nie in einem Wendehammer. Da fährt man fast einen Vollkreis. Was willst du da blinken.

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martinreschke  13.08.2024, 20:13
@ascii0815

So viel für dich dass du dein Köpfchen nicht nich mehr zerbrechen musst. Eine Wendeanlage, auch Wendeplatz beziehungsweise in Hanglagen Wendeplatte genannt, kann als Wendekreis oder Wendehammer ausgebildet werden und ist eine rechteckige, trapezförmige oder runde Verbreiterung am Ende einer Sackgasse für das Wenden von Fahrzeugen.

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ascii0815  14.08.2024, 06:58
@martinreschke

Ich verstehe gar nicht, wieso du jetzt beleidigend wirst. Ich habe eine sachliche Frage gestellt, die du im Übrigen nicht beantwortet hast, da ich vermutete, dass wir einem Missverständnis aufgesessen sind.

Wenn du auf einem freien Platz (z. B. Wendehammer) wendest, ist das eine Änderung der Fahrtrichtung und du hast zu Blinken. Folgst du einer kreisrunden Fahrbahn (z. B. Wendeschleife mit Mittelinsel), musst du währenddessen nicht blinken, da Missverständnisse ausgeschlossen sind. Zur Unterscheidung dieser beiden Sachverhalte habe ich eine Rückfrage gestellt.

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martinreschke  14.08.2024, 20:13
@ascii0815

Nur weil ich dein Köpfchen Köpfchen genannt gabe ist das keine Beleidigung. Bann blinke doch wenn es dir danach ist. Lese in der StVO wo und wann geblickt werden muss. Als ehemaliger Fahrlehrer und Prüfer kannst du mir schon glauben.

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ascii0815  14.08.2024, 20:29
@martinreschke

Nicht jede Situation, in der geblinkt werden muss, steht wortwörtlich in der StVO. Es ergibt sich meist vielmehr aus allgemein formulierten Vorschriften. In diesem Fall sind das zum Beispiel folgende:

§ 1 Abs. 2 StVO:

"Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

§ 9 Abs. 5 StVO:

"Wer ein Fahrzeug führt, muss sich [...] beim Wenden [...] darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist[...]"

Ein Wendemanöver ist für andere Verkehrsteilnehmer nicht eindeutig vorhersehbar, weshalb geblinkt werden muss, um eine Gefährdung Anderer auszuschließen. Im Zweifel bestätigt dir das ein Gericht, welches das Gesetz entsprechend auslegt.

Ein Fahrlehrer, welcher der Meinung ist, beim Wenden müsse man nicht blinken, ist mir übrigens auch noch nicht untergekommen.

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martinreschke  14.08.2024, 23:16
@ascii0815

Vor allem sind Wendemöglichkeiten wie in deinem Wendehammer so gestaltet dass man in einem Zug herum kommt. Ein hin und her fahren um die entgegengesetzte Richtung zu erreichen ist da nicht. Dann ist es kein Wendehammer. Hier gibt es auch keine einmündenden Strassen wie die Hin und Rückfahrt. Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

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ascii0815  15.08.2024, 08:36
@martinreschke

Das ist so pauschal nicht richtig. Wie man in einem Wendehammer wenden kann, hängt von der Größe der Fläche und des Fahrzeugs ab. Oft ist das direkte Wenden dort jedoch, im Gegensatz zum Wendekreis oder der Wendeschleife, nicht möglich (Link: Grafiken Wendeanlagen).

Das Blinken ist jedoch unabhängig davon, ob rangiert, oder in einem Zug gewendet wird. Sowohl die Wendeabsicht als auch die Fahrtrichtung ist für Andere oft nicht eindeutig. Zum Teil gibt es in Wendehämmern auch Grundstückszufahrten und Parkplätze. Daher ist jedes Missverständnis auszuschließen. Siehe dazu auch die Antwort von lilatrudi.

Was du mir mit dem fett markierten Teil zum Einweisen sagen möchtest, kann ich nicht nachvollziehen. Dies hat ebenfalls nichts mit dem Blinken zu tun.

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martinreschke  15.08.2024, 11:10
@ascii0815

Stösst du zum Wenden vor und zurück setzt du also immer den Blinker. Das mag wohl der Fall sein bezogen auf Strassen. Im Wendehammer wohl nicht. Wenn es dir danach ist, mache es. Es gibt genug Blinkmuffel siehe Kreisverkehr. Bei einer abknickenden Hauptstraße sieht man auch dass bei Geradeausfahrt gelinkt wird. Irrsinn. Setze den Blinker nach StVO. Noch mal: Grundsätzlich legt die Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) fest, wann geblinkt werden muss, nämlich in zwei Fällen: Bei einem Richtungswechsel und bei einem Spurwechsel. So steht in § 9 I StVO, dass der Blinker immer dann gesetzt werden muss, wenn der Autofahrer die Fahrtrichtung ändern will. Das trifft im Wendhammer nicht zu.

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ascii0815  15.08.2024, 12:22
@martinreschke

Ich vermute du hast die Funktionsweise von Gesetzen nicht verstanden. Diese sind nie ganz ausformuliert und lassen immer einen gewissen Interpretationsspielraum. Herrscht über die Auslegung Uneinigkeit, muss ein Gericht dies klarstellen. Wann geblinkt wird, hat sich inzwischen etabliert und wird auch so in der Fahrschule gelehrt, obwohl es nicht wortwörtlich in der StVO steht. Das betrifft zum Beispiel auch das Blinken beim Überholen und beim Ausweichen von Hindernissen, was ebenfalls nicht explizit in der StVO erwähnt ist.

Nochmal: Die Fahrtrichtungsanzeiger dienen allgemein der Vermeidung von Missverständnissen und daraus resultierenden Gefährdungen. Deren Benutzung ergibt sich also schon aus § 1 StVO. Wenn du es darauf anlegen möchtest, kannst du natürlich darauf warten, bis mal etwas passiert, und es dann von einem Gericht klären lassen. So ist es ja auch in diesem Fall passiert.

Und auch nochmal: Wenden IST eine Änderung der Fahrtrichtung.

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martinreschke  15.08.2024, 19:13
@ascii0815

Ausweichen und Überholen ist Spurwechsel. Da muss geblinkt werden. Dieses Gerichtsurteil hat das eine Beispiel erörtert. Was da genau abgelaufen war, weiss keiner. Bestimmt ein Streit der Versicherungen. Wenn ich im Wendehammer rangieren muss weil ausnahmsweise wenig Platz ist, setze ich welchen Blinker, re oder li.

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