MUSS man bei Bewerbungen angeben, dass man ein Jahr im Knast war?
Mein Werdegang:
- Schule bis zur 12. Klasse (hatte 13 Jahre Schule auf diesem Gymnasium)
- Mitten im 12. Schuljahr bekam ich 1 Jahr Knast, sodass ich kein Fachabi kriegte (aber noch Realschulabschluss) + ich wurde von der Schule geschmissen
Muss ich in der Bewerbung nun angeben, dass ich ein Jahr lang abgesessen habe oder ist das nur freiwillig? Wäre es illegal, wenn ich behaupten würde, dass ich in diesem Jahr einfach irgendwie ein Auslandsjahr gemacht hätte?
7 Antworten
Nein, musst du nicht. Da darfst du beispielsweise " wegen Krankheit, familiärer Angelegenheiten", usw. schreiben. Wird allerdings ein Führungszeugnis verlangt, ist das schlecht.
Sofern man kein Führungszeugnis verlangt kannst Du das weglassen, bzw. durch eine plausieble Erklärung für das fehlende Jahr rechtfertigen.
Heute verlangen fast alle Unternehmen ein polizeiliches Führungszeugnis und damit wir bekannt, dass du straffällig geworden bist.
Wenn Du das fehlende Jahr anders erklären kannst. dann nicht. Wenn Du nichts schreibst, dann wird sicherlich gefragt, was Du in dieser Zeit so getan hast.
Du kannst auch schreiben, dass du Arbeitslos warst.