Muss man auch Patent für seinen erfunden Comic beantragen?

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Hallo Pikaview,

Natürlich kannst du dein Werk schützen lassen. Das Urheberrecht entsteht automatisch, sobald du deinen Comic zeichnest. Für den Titel hast du zudem Titelschutz. Du kannst darüberhinaus auch eine Marke auf den Namen deines Comic-Helden anmelden, kostet aber Geld (ab 300 Euro).

Aus dem Urheberrecht entstehen Leistungsschutzrechte. Dazu ist es Verwertungsgesellschaften, denen du deine Rechte übertragen kannst, und die dann für dich Geld aus den Leistungsschutzrechten entnehmen. Alle Gelder fließen zusammen und werden dann an die Mitglieder einmal im Jahr ausgeschüttet. Im Musikbereich ist das zum Beispiel die GEMA. 

Wenn du eine eine Film machst, dann wendest du dich an die Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten, wen du ein Buch daraus machst oder das Werk im Internet veröffentlichst, dann an die VG Wort. 

Wenn du dein Video auf Youtube einstellst, musst du vorher in den Nutzungsbedingungen Punkt 10 https://www.youtube.com/static?gl=DE&template=terms&hl=de nachlesen, ob du diese Rechte an Youtube einräumen willst. 

Deine Recht als Urheber und die Leistungsschutzrechte mindert das aber nicht, denn du räumst ja nur Youtube eine Lizenz ein, nicht allen anderen die das dann nachmachen möchten.

Viel Erfolg 

Tastenheld

Ein Patent kann man nicht auf so etwas beantragen, sondern einen Gebrauchsmusterschutz.

Hier geht es um Urheberrecht. Außerdem bist du mit 14 Jahren noch nicht voll geschäftsfähig. Daher sollten dich deine Eltern bei der Umsetzung unterstützen.

Da solche Rechte jedoch meist mit hohen Kosten verbunden sind, überlege, ob sich das wirklich lohnt. Denn nur wenn ein Verlag deine Comics unter Vertrag nimmt, kannst du Geld damit verdienen.

Vielleicht googelst du mal "Book on demand" oder so. Erst mal Wissen sammeln, dann den nächsten Schritt.


minimalisth  07.08.2016, 10:42

Urheberrecht entsteht automatisch. Gebrauchsmuster sind für technische Dinge, was du meinst ist das Geschmacksmuster, was nun aber Design heißt. Ich glaube aber, das lohnt erst, wenn es ans Merchandising geht. ;-)

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Nein, zumindest in Deutschland gibt's dafür kein Patent. Das Urheberrecht gilt automatisch. Inwieweit du beim Hochladen auf irgendwelche Internetplattformen den Betreibern Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte einräumst, musst du deren AGBs entnehmen.