Esoterische Dienstleistungen Gewerbe?
Muss man eine Selbstständigkeit offiziell anmelden, wenn man z.B Kartenlegen macht gegen Bezahlung?
6 Antworten
Wenn du für Geld Karten legst oder irgendwelche Ratschläge gibst, dann ist das ein Gewerbe. Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht, da es zunächst Verbraucher- und Konkurrentenschutz ist.
Die meisten Kartenleger oder Handleser melden das Gewerbe als "Lebensberatung" an.
Weil das Gewerbeamt auch das Finanzamt von deiner Anmeldung informiert, meldet sich dieses auch bei dir. Besser du lässt dich dort gleich steuerlich erfassen.
Von der Pflicht, von deinen Kunden MwSt zu erheben und ans Finanzamt abzuführen, kannst du dich über die Kleinunternehmerregelung des § 19 USt befreien lassen. Das passiert bei der steuerlichen Erfassung.
Im Folgejahr musst du dann eine Steuererklärung abgeben. Wenn du unter dem Freibetrag von 11.604 € bleibst, fällt aber keine Einkommensteuer an.
Achte darauf, dass du monatlich nicht mehr als 505 € Gewinn machst, denn sonst fliegst du aus der Familienversicherung und musst dich selbst krankenversichern.
Kartenlegerin, Astrologin und Humanenergetikerin hier.
Wenn du es hin und wieder in deiner Freizeit machst und keine fixen Preise verlangst (ala "gib mir, was es dir wert ist"), dann nicht. Ansonsten schon.
In deinem Fall wäre das freie Gewerbe "Wahrsagerei" anzumelden (das kannst du kostenlos online auf der Website der GISA machen). Einen Befähigungsnachweis braucht man für freie Gewerbe nicht. Auch dem Finanzamt musst du deine neue gewerbliche Tätigkeit bekanntgeben (wenn du ein Konto bei FinanzOnline hast, kannst du das über deinen elektronischen Steuerakt erledigen). Die für deinen Wohnsitz zuständige Behörde (entweder die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat) verständigt automatisch die Sozialversicherung der Selbständigen. Wenn du zu den Kleinunternehmern zählst, kannst du dich jedoch mittels Antrag von der Sozialversicherung ausnehmen lassen.
Du musst über die Einnahmen und Ausgaben, die mit dem Kartenlegen verbunden sind, buchführen und jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung abgeben (letzteres kannst du innerhalb weniger Minuten über FinanzOnline tun). Auch, wenn du nur nebenbei selbstständig bist, kannst du dann keine Arbeitnehmerveranlagung mehr machen (die wird dann sozusagen durch die Einkommenssteuererklärung ersetzt). Ob du als Einzelunternehmer zur doppelten Buchführung verpflichtet bist oder die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung reicht, hängt davon ab, ob du dich im Firmenbuch eintragen lässt und wie viel Gewinn dir dein Gewerbe pro Jahr einbringt. Wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst, kannst du einen Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung stellen.
Wenn du einen Dienstgeber hast, sieh in deinem Dienstvertrag nach, ob eine Meldepflicht vereinbart wurde - in dem Fall musst du diesen nämlich über deine Nebentätigkeit in Kenntnis setzen. Du darfst auch keine Tätigkeit nebenbei ausüben, die dem Ansehen deines Hauptberufes schaden könnte.
Weil ich weiter oben etwas vom Gewerbe Lebensberatung gelesen habe: Lebensberatung darf nur von jemandem ausgeführt werden, der eine diesbezügliche mehrjährige fachliche Ausbildung (wie zum Beispiel zum Sozialberater oder Therapeuten) abgeschlossen hat. Inzwischen gilt das auch für Coaching, für das es ja lange keine eindeutige Regelung gab. Bevor du für jemanden Karten legst, musst du klarstellen, dass es sich bei deiner Dienstleistung NICHT um eine Beratung handelt, sonst machst du dich strafbar (lass von deinen Klienten am besten einen Aufklärungsbogen unterschreiben, um dich abzusichern). Du darfst auch keine Versprechen über die Zuverlässigkeit deiner Aussagen abgeben.
Gewerbe Schein beim Gewerbeamt beantragen kostet so 20 Euro
Sobald sofort oder längerfristig eine Gewinnabsicht besteht, ja. Schau Dir mal die Definition von Gewerbe an. Ein Gewerbe zum Zwecke des Gelderwerbs ist anmeldepflichtig.
Um nicht in den Fängen staatlicher Geldeintreiber zu landen, bevor man überhaupt einen Cent verdient hat, betreibt man das Geschäft erst einmal privat. Die Einnahmen können zunächst als Spende deklariert werden. Zumal man sowieso erst ab einem bestimmten Jahreseinkommen steuerpflichtig ist. Stichwort: Kleinunternehmer:
https://www.kleinunternehmer.de/
Man unterscheidet Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende.
https://www.kleinunternehmer.de/index.htm#abgrenzung_zum_kleingewerbe
Gruß Matti
Wenn du es als Einnahmequelle betreiben möchtest ja, muss ja das Finanzamt wissen. Wenn du das mal bei Freunden für einen 5€ machst, dann nein.