Esoterische Dienstleistungen Gewerbe?
Muss man eine Selbstständigkeit offiziell anmelden, wenn man z.B Kartenlegen macht gegen Bezahlung?
5 Antworten
Wenn du für Geld Karten legst oder irgendwelche Ratschläge gibst, dann ist das ein Gewerbe. Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht, da es zunächst Verbraucher- und Konkurrentenschutz ist.
Die meisten Kartenleger oder Handleser melden das Gewerbe als "Lebensberatung" an.
Weil das Gewerbeamt auch das Finanzamt von deiner Anmeldung informiert, meldet sich dieses auch bei dir. Besser du lässt dich dort gleich steuerlich erfassen.
Von der Pflicht, von deinen Kunden MwSt zu erheben und ans Finanzamt abzuführen, kannst du dich über die Kleinunternehmerregelung des § 19 USt befreien lassen. Das passiert bei der steuerlichen Erfassung.
Im Folgejahr musst du dann eine Steuererklärung abgeben. Wenn du unter dem Freibetrag von 11.604 € bleibst, fällt aber keine Einkommensteuer an.
Achte darauf, dass du monatlich nicht mehr als 505 € Gewinn machst, denn sonst fliegst du aus der Familienversicherung und musst dich selbst krankenversichern.
Gewerbe Schein beim Gewerbeamt beantragen kostet so 20 Euro
Sobald sofort oder längerfristig eine Gewinnabsicht besteht, ja. Schau Dir mal die Definition von Gewerbe an. Ein Gewerbe zum Zwecke des Gelderwerbs ist anmeldepflichtig.
Um nicht in den Fängen staatlicher Geldeintreiber zu landen, bevor man überhaupt einen Cent verdient hat, betreibt man das Geschäft erst einmal privat. Die Einnahmen können zunächst als Spende deklariert werden. Zumal man sowieso erst ab einem bestimmten Jahreseinkommen steuerpflichtig ist. Stichwort: Kleinunternehmer:
https://www.kleinunternehmer.de/
Man unterscheidet Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende.
https://www.kleinunternehmer.de/index.htm#abgrenzung_zum_kleingewerbe
Gruß Matti
Wenn du es als Einnahmequelle betreiben möchtest ja, muss ja das Finanzamt wissen. Wenn du das mal bei Freunden für einen 5€ machst, dann nein.
https://finom.co/de-de/blog/ab-wann-muss-man-ein-gewerbe-anmelden/
Hängt davon ab, ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist.
Kartenleger ist sicher kein Katalogberuf. Ausnahme sind Unheilpraktikanten, die aber einen MC-Test bestehen müssen, keinen FZ-Eintrag haben dürfen und mindestens 18 Jahre lang nicht vor's Auto gelaufen sind.
Dann kann man aber jeden esoterischen Unsinn als Medizin verticken, Regierung 33-45 sei dank!