Muss man als Muslim all seine Kontakte zu dem anderen Geschlecht (außer innerhalb der Familie) abbrechen, wenn man heiratet?

4 Antworten

Sowohl vor, als auch nach der Ehe muss man zu allen Personen des anderen Geschlechts (außer Mahram) eine gewisse Distanz einhalten.

Nötiger Kontakt, sei es Familiar, Beruflich oder anderer Art ist natürlich kein Problem, aber darüber hinaus sollte kein näheres Verhältnis bestehen und der Kontakt nur in dem nötigen Rahmen gehalten werden.

Ein Muslim darf im Islam mit dem anderen Geschlecht, wenn es eine Nicht-Mahram-Frau ist, keinen Kontakt haben, geschweige denn, überhaupt etwas mit ihr zu tun haben. Nur wenn es sehr dringend bzw. nötg ist, so wäre es dann erlaubt, aber dann müsste man sich schnell von ihr entfernen...

Die Frage müsste man anders stellen

Und zwar:

Darf man im Islam mit dem anderen Geschlecht befreundet sein ? Und das ist nicht erlaubt

Frage:

Wie lautet das Urteil über die muraasalah [Korrespondenz] zwischen jungen Männern und Frauen, die wissen, dass diese Korrespondenz frei von Unmoral, 'ishq [leidenschaftlicher Liebe] ist

Shaykh Ibn Uthaymeen rahimuhullah (möge Allah mit seiner Seele gnädig sein) sagt:

Es ist für niemanden erlaubt, mit einer Frau zu korrespondieren, die kein Mahram ist, wegen der Fitnah, die damit verbunden ist. Derjenige, der das Gespräch führt, mag denken, dass es keine fitnah gibt, aber der Schaytaan bleibt bei ihm, bis er ihn mit ihr und sie mit ihm verführt. Der Prophet [Friede und Segen mit ihm] befahl demjenigen, der vom Dajjaal hört, weit weg von ihm zu fliehen, und er sagte, dass ein Mann als Gläubiger zu ihm kommen mag, aber der Dajjaal wird ihn so lange verfolgen, bis er ihn in seine fitnah fallen lässt.

Die Korrespondenz junger Männer mit jungen Frauen birgt viel Fitnah und Gefahr und sie muss vermieden werden, auch wenn der Fragesteller sagt, dass keine Liebe oder Begierde im Spiel ist. Was die Korrespondenz von Männern mit Männern und von Frauen mit Frauen betrifft, so ist daran nichts Falsches, es sei denn, sie enthält Böses.

[Fataawa al Mar'ah al Muslimah (2/578)]

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Mit einer Nicht-Mahram-Frau zu sprechen ist erlaubt, wenn es nötig ist und wenn man vor Versuchungen sicher ist, aber dies sollte nur nach Bedarf geschehen und ohne dass man sich mit ihr zurückzieht.

Mit ihr zu sprechen, ohne dass ein Bedürfnis besteht oder wenn man Angst vor Versuchung hat, ist nicht erlaubt.

Der bekannte Gelehrte al-Khaadimi sagte in seinem Buch mit dem Titel Bareeqah Mahmoodiyyah:

"Es ist nicht erlaubt, mit einer jungen Frau zu sprechen, ohne dass es notwendig ist, weil man glaubt, dass dies ein Grund für eine Versuchung sein könnte."

Wenn es eine Notwendigkeit oder ein Bedürfnis gibt, mit einer Frau zu sprechen, ohne dass die Leute ihr Gespräch hören, dann schadet es nicht, sich von den Leuten zu entfernen, damit sie ihr Gespräch nicht hören, sei es etwas, wofür man sich schämt, oder eine besondere Angelegenheit, wie Handel und so weiter. Allerdings sollte dies unter der Bedingung geschehen, dass sie von den Menschen gesehen werden können.

Ibn Hajar sagte in Fath al-Baari: "Sein Ausspruch: "Kapitel: Wenn es für einen Mann erlaubt ist, mit einer Frau in Abgeschiedenheit zu sein, während er von anderen Leuten gesehen wird; das heißt, er bleibt nicht in Abgeschiedenheit mit ihr in einer Art und Weise, dass sie von anderen Leuten nicht gesehen werden, sondern nur soweit, dass sie ihr Gespräch nicht hören können, wenn es etwas ist, das in der Privatsphäre gesagt werden sollte, wie etwas, das eine Frau sich schämt, es vor den Leuten zu erwähnen." [Ende des Zitats]

Wenn das Gespräch online und dergleichen stattfindet, dann ist es keine Bedingung, in einer Gruppe zu sein, aber es ist eine Bedingung, dass man vor Versuchungen sicher und frei von Verdacht ist.

Wa Allahu a'lam

(Und Allah weiß es am besten)

Als Muslim "musst" du gar nichts. Man sollte einfach machen, was man will.