Muss man als Honorarkraft als Nebenjob mit einem Einkommen von maximal 520 Euro im Monat eine Steuererklärung schreiben?

2 Antworten

Muss man als Honorarkraft als Nebenjob mit einem Einkommen von maximal 520 Euro im Monat eine Steuererklärung schreiben?

Ja muss man bzw. besser gesagt muss man das Ganze (Einkommensteuererklärung mit EÜR und Umsatzsteuererklärung) elektronisch übermitteln.

Vorher innerhalb 1 Monats ab dem ersten Tätigwerden ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. In deinem Fall also eigentlich bis November 2023.

Die ehemalige 520 € Grenze für Minijobs hat nichts einer selbstständigen Tätigkeit zu tun. Auch sind Minijobs niemals steuerfrei, sondern immer steuerpflichtig. Hier muss der Arbeitgeber entweder die Tätigkeit pauschal versteuern oder individuell nach der Lohnsteuerklasse.

Da du als Honorarkraft niemanden hast, der die Versteuerung für dich übernimmt (wie der Arbeitgeber beim Minijob), musst du dich selbst darum kümmern

Und generell auch wenn es mehr Geld gewesen wäre?

Auch wenn es mehr Geld wäre, ändert sich nichts an der bestehenden Abgabepflicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Paul99806 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 12:00

Danke für deine Antwort! Heißt also in meinem Fall, dass ich eine Steuererklärung für das Jahr 2023 über Elster Portal elektronisch abschicken muss?

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Mungukun  16.07.2024, 12:05
@Paul99806

Ja 3 Sachen: die Einkommensteuererklärung, Gewinnermittlung (EÜR) und die Umsatzsteuererklärung

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Paul99806 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 12:22
@Mungukun

Ok danke. Weißt du auch, ob man zum Beispiel über Paypal welches mit dem Bankkonto verknüpft ist an Freunde und Familie theoretisch so viel Geld verschicken und empfangen kann wie man will, ohne das es zu ,,Problemen,, kommen kann? Also das man nichts dabei einnimmt, sondern es sich immer ausgleicht. Ich hoffe du kannst mir folgen was ich meine ..

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Mungukun  16.07.2024, 12:28
@Paul99806

Sofern es tatsächlich an Familie und Freunde ist ja insoweit dir PayPal die Bonität dafür sieht (immerhin geht PayPal in Vorkasse und holt es anschließend per Lastschrift zurück. Also besteht ein Risiko, dass diese Lastschrift platzen könnte).

Wenn es dagegen an fremde Personen ist (beispielsweise um etwas auf Kleinanzeigen zu (ver-)kaufen und man wählt dabei Familie und Freunde, dann begeht man einen strafbaren gemeinschaftlichen Betrug an PayPal.

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Paul99806 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 12:36
@Mungukun

Ja also geht immer über Freunde und Familie und auch nur an ein Familienmitglied und 2 Freunde immer, an andere so gut wie nie und was ich verschicke und empfange gleicht sich eigentlich auch fast immer aus. Bisher hat alles auch reibungslos funktioniert. Habe nur ,,Angst,, , dass zum Beispiel das Finanzamt mal fragt wie ich so viel verschicken kann oder was weiß ich. Aber einnehmen tu ich ja wie gesagt auch nichts, weil sich es ausgleicht. Wenn dann würde mich wahrscheinlich Paypal oder das Konto sperren, wenn denen was komisch vorkommt oder was? Aber illegale Einnahmen habe ich ja nicht.

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Musst als Honorarkraft leider selbst eine Steuererklärung mit den Einkünften machen (verpflichtend auch wenn die Summe nicht zur Steuerberechnung führt)