Muss man als freiwilliger Praktikant bei BG gemeldet werden?
Ich mache derzeit freiwillige Praktika und bin an keiner Schule, etc gemeldet. Ich zahle meine KV selbst, da es anders nicht möglich war.
Jetzt frage ich mich, ob mich das Unternehmen bei der BG melden muss?
Es sind nur kurze Schnupperpraktika und bisher haben es die Unternehmen immer von sich aus einfach gemacht.. aber beim letzten Mal wurde nicht nach meinen Daten gefragt, weshalb ich denke, dass sie mich nicht gemeldet haben (und ich habe nicht daran gedacht nachzufragen).
Jetzt weiß ich nicht, ob ich beim nächsten lieber nachfragen soll.
Und weiß jemand was das für das UN kostet?
3 Antworten
Nein, du musst nicht namentlich gemeldet werden. Ob das Unternehmen selbst in der Pflicht ist, unentgeltliche Praktikanten bei der BG zu melden, das muss es selbst wissen. Das ist aber eine Sache zwischen Betrieb und BG und hat nichts mit deinem Versicherungsschutz zu tun.
Ich mache derzeit freiwillige Praktika und bin an keiner Schule, etc gemeldet. Ich zahle meine KV selbst, da es anders nicht möglich war...
Hast du denn keine Eltern oder bist du schon über 23 Jahre alt!?
Voraussetzungen für die Familienversicherung- Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt aller Beteiligten liegt in Deutschland.
- Ein Elternteil, der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner muss gesetzlich als Mitglied krankenversichert sein.
- Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 470 Euro nicht übersteigen.
- Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.
https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/familienversicherung/
Gruß siola55
Arbeitnehmer werden nicht einzeln bei der BG gemeldet.
Man zahlt als Arbeitgeber pauschal den jeweiligen Anteil an der Lohnsumme des Unternehmens an die BG.
Wie hoch der auf Dich entfallende BG-Beitrag ist, kann man nicht pauschal sagen, da dies von vielen Faktoren abhängig ist. Zum einen vom Lohn, den Du bekommst und dann noch von der Branche des Unternehmens bzw. der Einstufung des Unternehmens in den Gefahrtarif, der jeweiligen BG bzw. deren Beitragsfuß und die individuellen Beitragszuschläge oder Nachlässe des Unternehmens.
Ob Lohn oder nicht, das macht keinen Unterschied, namentlich muss eben niemand gemeldet werden.
Wenn dir ein Unfall passiert, meldet der Arzt den Unfall über einen Bericht elektronisch an die BG. Beim Arzt wirst du gefragt, was du beruflich gemacht hast (= Praktikant) und für welches Unternehmen du tätig warst. Wäre gut, wenn du weißt, welche BG zuständig ist. Ansonsten geht es an eine BG, von der man beim Arzt davon ausgeht, dass sie zuständig ist. Im Notfall leitet die das bei Unzuständigkeit einfach an die richtige BG weiter.
Der oder die Sachbearbeiterin bekommt den Bericht und hat die Möglichkeit, die Unfallanzeige und ggf. im Einzelfall Infos über das Praktikum bei dir oder dem Betrieb anzufordern.
Ich bekomme aber gar keinen Lohn :'D .. ist ja nur ein Schnupperpraktikum von ~2 Wochen.
Und wie wäre das im Schadensfall, wenn sie mich vorher nicht gemeldet haben?