Muss jedes Fahrrad voll ausgestattet sein?

13 Antworten

Sobald du auf der Straße fährst musst du die volle StVZO Austattung am Rad haben. Heißt: Speichenreflektoren, Min. eine LED Beleuchtung, bei diese kann es dir aber Schnuppe sein ob sie jetzt StVZO Konform ist oder nicht denn die meisten Polizisten wenn es sie denn überhaupt interessiert denken sie sich Leuchte ist dran fertig, Reflektoren an den Pedalen und einen Roten Reflektor nach hinten und einen weißen nach Vorne.

Und nein du kannst nicht auf dem Bürgersteig fahren da du über 10 Jahre alt bist.

Leider steht hier aber auch viel Falsches :(

Die Beleuchtung ist Pflicht. Du darfst ohne Beleuchtung das Fahrrad nicht im Straßenverkehr benutzen. Dabei ist die Tageszeit völlig egal.

Ob Mountainbiker oder Rennradfahrer: Beide absolvieren viele Trainingskilometer auf der Straße. Als Teilnehmer am Straßenverkehr müssen sie daher auch über ein verkehrssicheres Fahrrad verfügen. Doch wie sieht dieses aus?

Diese Frage stellt sich nicht nur für Sportvereine, sondern auch für die, die das Fahrrad als Trainingsgerät nutzen oder einen Vereinsausflug mit dem Rad planen.

Verkehrssicher ist ein Fahrrad laut Gesetzgebung erst dann, wenn es folgende Ausrüstungsmerkmale vorweisen kann:

  1. zwei voneinander unabhängige Bremsen (Hand- und Rücktrittbremse)

  2. eine Klingel

  3. eine Lampe (vorn)

  4. einen weißen Reflektor (vorn)

  5. einen Dynamo (möglichst als Nabendynamo)

  6. ein Rücklicht mit Reflektor

  7. einen roten Reflektor (hinten)

  8. vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen

  9. rutschfeste und fest verschraubte Pedale, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind

Ist die Ausstattung unvollständig, darf ein Fahrrad offiziell nicht im Straßenverkehr genutzt werden. http://www.radschlag-info.de/verkehrssicheresfahrrad.html


EzioAuditore600  07.09.2013, 18:05

Punkt 1 und 5 ist falsch.

Punkt 1: Was ist eine Handbremse? Und wo steht, dass man eine Rücktrittnbremse braucht? Man braucht lediglich 2 von einander unabhängige Bremsen haben. Wie diese ausschauen ist egal abgesehen davon, dass sie nicht dabei die Fahrbahn beschädigen durfen.

Punkt 5: Seit dem 01.08.2013 braucht ein Fahrrad kein Dynamo mehr. Dabei sind aber längst nicht alle erlaubt. So braucht die Lampe eine Prüfnummer und eine feste Halterung am Fahrrad.

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Wenn du kein Licht hast ist dein Fahrrad rechtlich gesehen nicht verkehrstauglich und du musst ne Geldstrafe zahlen, wenn die Polizei dich anhält. Mittlerweile reichen auch Anstecklichter aus, hauptsache man sieht dich im dunkeln. (auch wenn du nur am Tag fährst, interessiert die ja nicht)


ArconDuke  07.09.2013, 15:27

Mittlerweile reichen auch Anstecklichter aus,

Das ist leider falsch. Die Politik hat sich bei der Änderung des §67 StVZO zwar auf dynamofreie Beleuchtung geeinigt, jedoch gibt es da zwei Einschränkungen: Die Lampen dürfen nur 1 Akku haben (das verstehe ich als einer für die ganze Beleuchtung) und sie müssen weiterhin fest montiert sein. Im Grunde ist damit lediglich für Pedelecs die Dynamopflicht entfallen, so daß diese Räder den Akku des Motors nun auch für die Beleuchtung nutzen dürfen.

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ja jedes rad muss licht haben, ausnahme z.b. leichte rennräder, aber die müssen immer anstecklicht mit sich führen, ich durte schon um 13 uhr 25 euro bezahlen, weil mein mtb kein licht hatte...