Muss ich zu dieser Vorladung hin?

FGO65  22.02.2022, 09:35

Bist du Zeuge oder Täter?

linae313 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 09:45

zeuge

9 Antworten

Es gibt seit 2017 (!!!) eine Gesetzesänderung, die besagt, dass Zeugen einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten haben, weil die Polizeibeamten automatische Befugnis durch die Staatsanwaltschaft haben, da sie deren Ermittlungspersonen sind.

Du musst. Und daher solltest du absagen, damit man nicht denkt, du willst nicht.

Alle, die behaupten, du musst da nicht hin, haben diese Gesetzesänderung verschlafen. Wer viel schläft, verpasst auch viel und ist nicht gut informiert, was zur Folge hat, dass die Ratschläge eben - naja - nicht gut sind.

Gruß S.

Du musst zu einer (Polizeilichen) Vorladung nicht erscheinen, kannst du aber.


Sirius66  22.02.2022, 13:36

Leute ....

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Stell dir einfach vor, ob sich das von alleine erledigen könnte? - - - eben, nein!

Du musst als Zeuge (siehe Zeugenvorladung) in dem Strafverfahren früher oder später eine Aussage machen. Ob du das Schreiben der Polizei ignorierst ist zwar deine Sache, es ist aber immer möglich mit dem Beamten am Telefon zu sprechen und einen anderen Termin auszumachen. Warum auch nicht.

Wenn du nicht reagierst, wirst du, gegebenenfalls sogar unter Androhung von Zwangsmaßnahmen durch die Staatsanwaltschaft (bzw. dann vertreten durch die Polizei) erneut vorgeladen.

Ob es später zu einer Gerichtsverhandlung kommt hängt von anderen Faktoren ab. Dort erfolgt dann eine weitere Vorladung, der du dann ebenfalls Folge leisten musst.

Gehst du nicht hin wird die nächste Vorladung sinngemäß die Formulierung ".....werden Sie hiermit auf Anordnung der Staatsanwaltschaft zur polizeilichen Zeugenvernehmung vorgeladen..."

Dann musst Du hin; an Deiner Stelle würde ich eben dort anrufen und absagen oder.um Verschie und bitten.

Eine Zeugenaussage zu machen ist nichts schlimmes, sie hilft in Strafverfahren herauszubekommen was geschehen ist.

Als Zeuge musst du aussagen, spätestens im gerichtlichen Verfahren, als Beschuldigter musst du dich nicht äußern.

Da du die entsprechende Nachfrage nicht beantwortest, ist es nicht möglich, die Frage korrekt zu beantworten.