Muss ich wirklich mein Obdachlosen Bruder aufnehmen?


13.10.2023, 11:37

Um die Frage zu klären wie ich wohne:

Ich wohne im Haus meiner Schwiegereltern also das Haus gehört nicht mir sondern meine Schwiegereltern.

9 Antworten

Sogar Eltern können das Sorgerecht für ihre Kinder an den Staat abgeben und ihre Kinder "rausschmeißen".

Du bist in keiner Weise dazu verpflichtet deinen Bruder aufzunehmen und eine Wohnungsgenossenschaft hat mit solchen Angelegenheiten schonmal gar nichts zu tun. Wenn dein Bruder die aber kontaktiert hat, dann sag' denen einfach, dass er Suchtkrank ist und es dir Leid tut, dass sie belästigt wurden. Dein Bruder wird definitiv nicht bei dir einziehen. Dann sind die vermutlich auch mehr als beruhigt.


MMHBB 
Beitragsersteller
 13.10.2023, 11:24

Ich glaube nicht so wie die mir den Druck gemacht haben

0

Das kommt auf deine persönliche Situation an. Außerdem ist dein Bruder nicht dein Bruder, solange er an den Drogen hängt bist Du ihm nicht zur Solidarität verpflichtet.


MMHBB 
Beitragsersteller
 13.10.2023, 11:35

Ja genau, ich fühle mich auch nicht verpflichtet, ich sehe das nicht ein in zu helfen, wenn er keine Hilfe will

1

Nein, Du mußte niemanden in Deiner Wohnung aufnehmen, insbesondere keinen Asozialen wie Deinen Bruder.

Lese ich richtig, die Wohnungsgesellschaft will Dich zwingen den selbstverschuldeten Obdachlosen aufzunehmen ?

Da stimmt etwas nicht. Das ist nicht Aufgabe einer Wohnbaugenossenschaft und das tun Genossenschaften auch nicht - zumal es rechtlich ausgeschlossen ist.

Was genau liegt also vor ??


MMHBB 
Beitragsersteller
 13.10.2023, 11:23

Ich denke mal die suchen jemanden auf damit er unter kommt

0
14Gungnir18  13.10.2023, 11:25
@MMHBB

Wie wohnst Du wenn nicht im Eigentum und nicht zur Miete ??

0
MMHBB 
Beitragsersteller
 13.10.2023, 11:34
@14Gungnir18

Ich wohne im Haus meiner Schwiegereltern

0
14Gungnir18  13.10.2023, 11:59
@MMHBB

Ach Sooooo. .....

Hast Du keinen Mietvertrag und wohnst dort können Deine Schwiegereltern frei entscheiden wen sie in ihr Haus aufnehmen. Denn in dem Falle bist Du völlig rechtlos und auch nur aufgenommen. Was sagt deren Sohn, Dein Ehemann dazu. ?

Und wenn es das Haus Deiner Schwiegereltern ist darin Du mitwohnst. ....

Was erzählst Du von einer "Wohnungsgenossenschaft eG" welche angerufen habe um "Dich zu zwingen" Deinen Asozialen Bruder mit Mietschulden aufzunehmen. ?

Des Weiteren was haben ausgerechnet Deine Schwiegereltern für ein besonderes Interesse daran Deinen Asozialen Bruder in ihrem Eigentum aufzunehmen und unterzubringen. ??

Deine Geschichte wird immer abstruser und lächerlicher, Troll.

0
MMHBB 
Beitragsersteller
 13.10.2023, 12:13
@14Gungnir18

Also zu jeder Frage habe ich eine Antwort:

Die Familie und mein Mann wollen das genauso nicht das er hier wohnt weil die auch die Vorgeschichten kenne.

Die Wohnungsbaugenossenschaft eG hat aus dem Grund angerufen, (so denke ich) weil die Familie aufsuchen wo er unterkommen kann.

Und wie ich schon erwähnte: Meine Schwiegereltern wollen das überhaupt nicht, dass er hier wohnt weil die wissen wie es mir dann damit gehen wird und das ziemlich schlecht.

und zu deiner Aussage: „Deine Geschichte wird immer abstruser und lächerlicher, Troll.“: Ich würde sonst nicht nach Rat fragen… tut mir leid aber die Aussage hätte nicht sein müssen, weil ich hier zu Hause wirklich hilftlos bin….

0
14Gungnir18  13.10.2023, 12:18
@MMHBB

Oben schriebst Du :

Ich wohne im Haus meiner Schwiegereltern. Aber nicht zur Miete.

Jetzt schreibst Du wiederum es sei nicht das Haus Deiner Schwiegereltern sondern das einer Wohnungsgesellschaft.

Vielleicht sortierst Du erstmal bevor Du in jedem einzelnen Kommentar eine andere Darstellung fabriziert.

0

Ich wüsste nicht dass die Wohnungsbaugenossenschaft darüber bestimmen kann wer bei dir wohnt. Allerdings ist unverständlich wie du wohnst wenn du weder zur Miete noch im Eigentum wohnst.

Es besteht kein Mietvertrag mit dem Bruder. Sag deinem Bruder er soll endlich Therapie machen, dann wird auch für seine Unterbringung gesorgt. Sag deiner Wohnungsbaugenossenschaft, dass die sich bitte an die Drogenberatung wenden sollen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

MMHBB 
Beitragsersteller
 13.10.2023, 11:17

Der ist Klapsenreif 😂

0
Rheinflip  13.10.2023, 11:18
@MMHBB

Wie wohnst du wenn du weder zur Miete noch im Eigentum lebst? Was hat diese Wohnungsbaugenossenschaft damit zu tun?

0
MMHBB 
Beitragsersteller
 13.10.2023, 11:20
@Rheinflip

Ich wohne im Haus von meinem Schwiegervater

0
WitchesAndCats  13.10.2023, 11:21
@MMHBB

Es gibt keine "Klapse" und dein Bruder ist schwer krank. Lustig ist daran gar nichts.

1
Rheinflip  13.10.2023, 11:23
@MMHBB

Wenn du tur Miete im Haus deines Schwiegervater wohnst, was hast du dann mit der Wohnungsbaugenossenschaft zu tun? Die können dich zu nichts zwingen

0
MMHBB 
Beitragsersteller
 13.10.2023, 11:27
@Rheinflip

Keine Ahnung, ich vermute mal das die Familie suchen von ihm damit ihn jemand aufnimmt, macht ja keiner

0
Rheinflip  13.10.2023, 11:47
@MMHBB

Das war maximal eine Bitte der Wohnungsbaugenossenschaft, damit die die Obdachlosigkeit vermeiden. Verweise deinen Bruder auf die Drogenberatung, letzten Endes ist es nicht dein Problem

1

Diese Situation kenne ich aus eigener Erfahrung. Niemand darf dich verpflichten, jemanden aufzunehmen! Besonders nicht, wenn du ebenfalls Untermieter bist bzw nicht Eigentümer!

Ich würde da gar nicht drauf eingehen.