Muss ich vermietung anmelden?

4 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Warum meint der Makler das? Will er den Preis drücken, bevor Du kaufst?

Wenn das Haus zwei Wohneinheiten hat, kann man diese auch vermieten. Was spricht dagegen, außer dass gewisse Grundbedingungen gegeben sein müssen, damit eine Wohnung auch als bewohnbar angesehen wird? Davon gehe ich jetzt aber mal aus.

Angenommen, das Haus mit zwei Etagen hatte bisher Küche unten und Bad oben. Wohnzimmer unten und Schlafzimmer oben, so kann man doch dennoch als Eigentümer, der selbst drin wohnt, jemand zur Untermiete aufnehmen. Es müssen also noch nicht einmal getrennte Einheiten sein.

Ist es aber so, dass beide Wohnungen, oben und unten, jeweils mit eigenen Bädern/WC und Küchen ausgestattet sind und wenn man zusätzlich noch die obere Wohnung abschließen kann, was sollte dagegen sprechen, diese Wohnung ganz normal zu vermieten? Selbst, wenn der Mieter, um zu seiner Wohnung zu gelangen, durch die untere Wohnung durch muss (typisch für Einliegerwohnungen), spricht nichts dagegen.

Mieteinnahmen muss man versteuern. Das ist dann im Prinzip alles.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Marina345 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 18:13

DIe beiden Wohnungen haben separate Eingänge, nur einen gemeinsamen Zähler. Entweder ich würde Warmmiete machen oder aber das Geld in einen Zwischenzähler investieren

bwhoch2  25.09.2024, 18:50
@Marina345

Lass doch einen separaten Zähler einbauen. Warmmiete ist sehr gefährlich, gerade wenn die Wohnung nicht ganz klein ist. Die Leute heizen ein, wie die Wahnsinnigen und Du darfst das bezahlen.

Marina345 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 18:11

Super, vielen Dank!!

Ja, das Bauamt aber auch das Einwohnermeldeamt oder der gleichen müssen das wissen., Außerdem ggf. das Finanzamt wegen der Einnahmen.

Gerade für die private Vermietung sind die Vorrausetzungen die zu erfüllen sind nicht besonders hoch. Die Räume müssen abschließbar und beheizbar sein, du brauchst einen Energieausweis, damit der Mieter UNGEFÄHR weiß, was heizkostenteschnisch auf ihn zukommt. Außerdem muss sichergestellt sein, dass Wasser, Strom und Heizenergie abgerechnet werden können.

Je nach Heizungsystem könnte hier die größte Herausforderung die Sache mit der Heizung sein. Schlimmstenfalls müssten sogenannte Heizkostenverteiler installiert werden, das sind Messgeräte, die erfassen welcher Heizkörper wie stark gearbeitet hat. Auch in deiner, nicht vermieteten Wohnung. Die Heizkosten werden durch die Summe aller Energieeinheiten aller Heizkostenverteiler geteilt.

Damit hat man dann einen Basiswert für eine Einheit. Die Summe der Energieeinheiten auf den Heizkörper deines jeweiligen Mieters ergibt dann multipliziert mit diesem Basiswert deine Heizkosten für den Mieter.

Wenn die Wasserinstallation "kreuz und quer" ist. dann wird nichts anderes bleiben, als an jeder Zapfstelle in der Wohnung eine Zwischenwasseruhr zu setzen. an sonsten würde das zentral gemacht werden.

Was die Elektrik betrifft. da müsste man dann ggf. für die Wohnung wenn die Möglichkeit für einen weiteren Stromzähler vom Stromanbieter nicht besteht, einen Zwischenzähler setzen, und sich vom Mieter die Stromkosten erstatten lassen.

Je nach Alter und Zustand der Elektroanlage wäre so wie so darüber nachzudenken, diese zu erneuern. das Gleiche gilt auch und ich würde sogar sagen noch eher für die Wasserinstallation. Man sagt, eine solche Wasserinstallation hat eine Laufzeit von 30 Jahren. Sind diese (bald) erreicht, wäre es so wie so angeraten, über einen kompletten Austausch nachzudenken. Im Zuge dessen kann man dann auch darüber nachdenken, die Heizungsinstallation zu erneuern. Dabei könnte man dann je nach dem auch einen Wärmemengenzähler im Heizungsvorlauf installiren.

Vor einigen Jahren noch hätte ich gerten, sofern Erdgas vorhanden, in den einzelnenen Wohnungen Gasetagenheizungen zu installiren. Damit wäre der Mieter abrechnungsteschnisch voll autark. Er meldet sich Strom, Gas und Wasser an, und muss dann auch für die Kosten selbst aufkommen. Bliebe nur noch das Bisschen Strom für das Licht im Treppenhaus und die Klingel. Dafür lohnt sich der eingene Stromzähler kaum. Das würde ich dann vom Strom für die selbst bewohnte wohnung abgreifen. Mit 5 € monatlich ist das eigendlich schon überbezahlt.

Mittlerweile würde ich dazu raten, auf Fußbodenheizungen oder Hocheffizienzheizkörper zu setzen und das in Verbindung mit einer Wärmepumpe. für die einzelnen Mietparteien dann entsprechend mit Wärmemengenzählern arbeiten. und die Warmwasserversorgung dezentral mit zapfstellennahe montierten, elektronisch gesteuerten Duchlauferhitzern realisieren.

Du musst das nirgendwo anmelden. Du kannst die Wohnung einfach vermieten. Dafür braucht es keine Zustimmung von wem auch immer.