Muss ich spontane Dienstplan Änderungen einfach akzeptieren?
Folgende Situation, ich bin gestern Morgen aufgestanden und habe auf meinem Handy eine Nachricht von meinem Chef gesehen in der er mir mitteilt das er mich am Mittwoch zur Arbeit eingeteilt hat ( Arbeite im Einzelhandel).
Darauf hin habe ich ihm geschrieben das ich am Mittwoch nicht in der Stadt bin da ich über die Weihnachtsfeiertage meine Familie besuche und am 27en noch nicht wieder in der Stadt bin. Außerdem habe ich ihm mitgeteilt das ich bereits vor längerer Zeit Zugtickets gekauft habe und diese nicht Erstattungsfähig sind.
Er antwortete mir darauf „ Da hast du Pech, ich muss Dienstplan Änderungen 3 Tage im Voraus bekannt geben und das habe ich hiermit getan“. Er schrieb auch das ich mir am 27en keinen Urlaub genommen habe. Darauf hin schrieb ich das ich dies nicht getan habe weil ich laut dem Dienstplan der seit über einem Monat feststeht an diesem Tag frei habe.
Er antwortete darauf nur „ Deine Entscheidungen, deine Konsequenzen“
Ich finde vor allem die Aussage „ Da hast du Pech“ ziemlich erschütternd weil ich der Meinung bin das der Chef sowas nicht zu einem sagen sollte nur weil man über die Weihnachtsfeiertage seine Familie besuchen möchte.
Nun stellt sich mir die Frage ob er dies Rechtlich gesehen darf?
4 Antworten
Bei uns ist die Ankündigungsfrist länger da wäre das nicht zulässig ist in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Ich antworte dir hier auf die Frage in der Nachfrage
Es gibt mehrere Möglichkeiten wo etwas zu den Regeln in der Arbeitswelt stehen kann.
Gesetze
Arbeitsverträge
Betriebsvereinbarungen (Betriebsrat und Arbeitgeber)
Und in Tarifverträgen (Gewerkschaft und Arbeitgeberverbände).
Im Idealfall hat dein Betrieb einen Betriebsrat der dir die geltenden Regeln in deinem Betrieb erklären kann.
Oder du bist Gewerkschaftsmitglied und fragst bei deiner Gewerkschaft nach.
Ich würde bei einem Arbeitgeber/Chef wie deinem nicht arbeiten wollen.
Ich erstelle seid 1 1/2 Jahren Dienstpläne und trotz Personalmangel habe ich noch nie Änderungen anweisen müssen das macht es oft sehr schwierig ist aber die bessere Lösung für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer.
Wenn keine Notlage vorliegt, nein.
Und eine Notlage bedeutet nicht, dass ihm für den Tag paar Mitarbeiter fehlen. Eine Notlage wäre rechtlich gesehen erst dann der Fall, wenn der gesamte Betrieb wirklich ernsthaft dadurch in Gefahr wäre.
Generell kann man sowas aber auch schnell googeln ;-)
https://www.randstad.de/karriere/karriereratgeber/kurzfristige-dienstplanaenderung/
Da hast du Pech, ich muss Dienstplan Änderungen 3 Tage im Voraus bekannt geben
Es sind aber 4 Tage.
Würde es mir also nicht gefallen lassen und auf geltendes Recht verweisen.
https://shyftplan.com/dienstplanung/rechtliche-grundlagen-dienstplan#
Da wirst du in deinen Arbeitsvertrag gucken müssen.
Bei uns ist es so, dass Dienstplanänderungen vier Tage vorher bekannt gegeben werden müssen.
Sofern man dann nicht explizit genehmigten Urlaub eingetragen hatte, muss man arbeiten.
Die Praxis ist jedoch etwas anders.
Wenn ich nachher einen Anruf bekomme, dass sich für die heutige Nachtschicht in der Klinik jemand krank gemeldet hat, muss ich zwar nicht hingehen, werde es aber tun.
Bzw. irgendjemand wird es tun.
Die Patienten können in aller Regel nicht heimgeschickt oder in andere Kliniken verlegt werden.
Manchmal kann man sie schon auf andere Stationen verteilen, selbst wenn deren Betten dann auf dem Flur stehen.
Bzw. zwei/drei andere Stationen auf derselben Ebene übernehmen gemeinsam die unbesetzte Station noch zusätzlich.
Aber soviel Solidarität haben wir untereinander normalerweise schon, dass wir niemanden derart auflaufen lassen.