Muss ich nach der berufsschule noch in den betrieb auch wenn mein chef sagt ich muss?
Moin,ich bin momentan noch in der Ausbildung (3 Lehrjahr) und mich würde mal interessieren muss ich nach der Berufsschule noch in den betrieb auch wenn mein Chef sagt ich muss (bin volljährig)
4 Antworten
Einmal pro Woche musst du für den Rest des Tages freigestellt werden, wenn dein Berufsschultag länger als 5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten dauert.
- Dieser Berufsschultag wird dann pauschal mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit (z.B. 7,5 Stunden) angerechnet.
- Das gilt auch, wenn der Berufsschultag außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit liegt.
- Und es gilt unabhängig davon, ob du schon volljährig bist oder nicht.
Wenn dein Schultag nicht nur aus 90min besteht, sondern bis mittags/nachmittags geht dann nicht. Es kann sein, dass falls viel Unterricht entfällt oder irgendwas ist, dass du nicht zur Schule kannst (aber körperlich fit bist), dass der Betrieb dann verlangt, dass du dorthin kommst und arbeitest. Im Normalfall hast du aber an dem Tag wo du Schule hast nur Schule und mehr nicht.
Also tatsächlich müsstest du nicht, wenn du minderjährig wärst dann würden 5 Schulstunden als 8 arbeitsstunden zählen.
Da du Volljährig bist, kann dein Chef von dir verlangen, dass du die "restlichen" stunden im Betrieb bist.
Natürlich werden Pausen in der schule sowie der Fahrt weg von Schule bis zum Betrieb als Arbeitszeit gerechnet.
Also wenn du von 7 bis 13 Uhr in der Schule bist, 30 min zum Betrieb brauchst dann musst du noch 1.5 stunden im Betrieb arbeiten.
Als Volljähriger Azubi hast du einfach die Arschkarte.
In meiner Ausbildung ( Bäcker) bin ich mit 18 dann vor der Berufsschule 4 stunden arbeiten gegangen.
WICHTIG zu wissen, 1 Tag in der Woche der mindestens 5 Stunden hat, zählt so oder so als 8 stunden arbeit. Heißt wenn du Montag und Dienstag Berufsschule hast, müsstest du wenn dann nur 1 Tag davon noch in den Betrieb.
Hab nur einmal die woche schule (dienstags) von 7:50-15:00
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__15.html
Bei zwei Tagen Berufsschule musst du einen Tag noch arbeiten.
War das in den ersten zwei Jahren anders geregelt?
Ah strange....
Bei mir war es anders. Das erste Jahr 2 x, dann im Wechsel einmal einen Tag Schule und die andere Woche dann zwei Tage Schule.
Ich hatte aber nach beiden Schultagen frei. Musste aber natürlich die fehlende Zeit an anderen Tagen reinholen.
So macht es jeder Betrieb anders .
Also im 1 Lehrjahr musste ich nur 1 mal im Betrieb sonst gar nicht
Im 2 Jahr musste ich gar nicht da hatten wir aber dann auch nur noch einmal die woche schule