Berufsschule Mitteilung an den betrieb?

1 Antwort

Im allgemeinen gelten, abgesehen von "wichtigen Gründen" drei Abmahnungen aus dem gleichen Grund bei Azubis nach der Probezeit als Kündigungsgrund.

Ob das in diesem konkretem Fall so ist, müsste ein Arbeitsgericht entscheiden, wenn's soweit ist, Handynutzung erscheint mir aber nicht als der "wichtige Grund" der gesetzlich für eine sofortige Kündigung nötig ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – "Berufsschul"lehrer (ETechnik) in RLP; HWK-Prüfungsausschuss