Muss ich meinem Arbeitgeber Bescheinigen oder sonst irgendwie beweisen wie lange mein Kind in die Kita geht?
Ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch für eine Ausbildung, ich habe eine Zusage bekommen, soll aber die Betreuungszeit im Kindergarten meiner Tochter für sie Verlängern (sie ist 3 Jahre alt und geht von 8-14 Uhr hin) . Ich würde von 8-15 Uhr dann immer arbeiten. Zurzeit sind aber leider keine nachmittags Plätze im Kindergarten frei. Meine Eltern, beide in früh Rente, wären bereit sie jeden Tag für die Zeit die nötig ist tut Betreuen. Nun weiß ich nicht ob dem Arbeitgeber das Recht sein wird, da er ziemlich auf die Verlängerung bestanden hat . Meint ihr er möchte eine Bescheinigung vom Kindergarten sehen wo drin stehen wie lange sie täglich betreut wird, oder kann er das irgendwie anders herausfinden?
2 Antworten
So etwas darf er weder verlangen, noch hinterfragen, wie das Kind betreut wird.
Muss ich meinem Arbeitgeber Bescheinigen oder sonst irgendwie beweisen wie lange mein Kind in die Kita geht?
das ist deinem Arbeitgeber komplett egal. das Kind könnte gar nicht in den Kindergarten gehen und 5 Tage in der Woche bei deinen Eltern sein. Wie du das mit der Kinderbetreuung machst - das ist dein Problem. du musst nur deine Leistung in der Arbeitszeit erbringen.