Rückzahlung der Anwärterbezüge?
Guten Abend an Alle,
ich beginne demnächst eventuell ein duales Studium zum Finanzwirt. Folglich stellt sich mir die Frage, ob die Anwärterbezüge bei einem Nicht-bestehen einer Prüfung zurückgezahlt werden müssen.
ich danke euch im Voraus!
2 Antworten
Nein. Du arbeitest ja auch während des Studiums schon. Außerdem kann man die Prüfung wiederholen.
Wenn du allerdings jetzt schon davon ausgehst, dass du die Prüfung nicht bestehst - solltest du über die Gründe nachdenken und deine Entscheidung überprüfen. Sonst hast du drei Jahre oder noch länger verschenkt.
Ich denke, dass auch Risiken im Rahmen des Nicht-Bestehens berücksichtigt werden sollten. Damit verbunden, kursieren im Netz diverse Beiträge, denen zu entnehmen ist, dass hohe Beiträge zurückgezahlt werden müssen.
nein, brauchen nicht zurück gezahlt werden.
Folglich nur, wenn man abbricht oder?