Muss ich mein Pferd bei der Tierseuchenkasse melden?
Hallo,Ich hab jetzt schon oft gehört das man sein Pferd bei der TSK melden muss,aber das dies der stallbesitzer wo das pferd steht übernimmt. Oder muss man das Privat machen? hab davor muss ich ehrlich sagen noch nie von soetwas gehört.
Das ist abhängig vom Bundesland. In welchem Bundesland lebst du denn?
Baden-württemberg
4 Antworten
Pferdebesitzer, die ihr Pferd in einem Reitstall oder beim Bauern im Ort stehen haben, sind nicht direkt verpflichtet. Meldepflichtig ist in diesem Fall derjenige, in dessen Obhut das Pferd ist. Der Pferdebesitzer sollte sich aber rückversichern, ob die Registrierung tatsächlich erfolgt. Pferdebesitzer die ihr Pferd selber versorgen oder bei sich zuhause stehen haben, sind verpflichtet einmal jährlich zu Beginn des Jahres (Fristen!) eine Bestandsmeldung an die Tierseuchenkasse des jeweiligen Bundeslandes zu machen.
In der Regel übernimmt die Meldung der Betreiber eines Stalls, egal, ob private kleinste Pferdehaltung oder großer Pensionsbetrieb. Dies schon alleine, da jedem Halter eine Halternummer zugeteilt wird und so eben der Haltungsbetrieb die Betriebsnummer bekommt und über diesen Betrieb die Gebühren abgerechnet werden.
ABER: Das ist die Regel, die rechtliche Vorgabe lautet nur, dass jedes Pferd angemeldet sein muss bei der TSK. Daher frag Deinen Stallbetreiber, ob er die Meldung übernimmt. Wenn er fair ist und es nicht schlicht und ergreifend vergessen hat, hätte er sicher gesagt, wenn er nicht gesammelt für seinen Betrieb meldet und das der einzelne Pferdebesitzer machen soll. Die einzelnen übernehmen eher bei so Stallkonzepten, wo man kleine Offenstalleinheiten vom Gesamtbetreiber mietet (bei Pacht übernimmt man ja schon Betreiberaufgaben, aber Miete und Pacht sind nicht bei jedem Modell absolut klar abgegrenzt).
Informationsportal der Tierseuchenkassen
Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht, ja.
Diese hier wäre dann für dich: Tierseuchenkasse Baden-Württemberg - Startseite
Ich weiß, dass in Brandenburg z.B. die Pferdebesitzer selbst dafür verantwortlich sind, während z.B. in Schleswig-Holstein das ganze über den Stallbetreiber läuft.
Hier Tierseuchenkasse Baden-Württemberg - Meldepflicht steht eindeutig:
Wer muss melden
Nicht der Eigentümer der Tiere, sondern der tatsächliche Besitzer ist meldepflichtig (z.B. der Verantwortliche des Reitstalles oder der Tierpension).
Bitte beachten: Eine Befreiung von der Melde- und Beitragspflicht ist grundsätzlich nicht möglich!
Also in deinem Fall der Stallbesitzer.
das macht der SB. Und wenn man keinen SB hat, macht man es selbst. Pflicht.