Muss ich mein fahrticket erst nach Aufforderung vorzeigen?
In der AGB steht nichts
3 Antworten
In der AGB steht nichts
Welche AGB?
In § 6 (4) der BefBedV steht:
Der Fahrgast hat den Fahrausweis bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und ihn dem Betriebspersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen oder auszuhändigen.
Eine entsprechende Aussage findet sich auch in den Beförderungsbedingungen der verschiedenen Verkehrsunternehmen bzw. -verbünde.
Dann sind es vermutlich nicht die für diese Frage richtigen AGB. Die speziellen "AGB" für solche Fragen sind die jeweiligen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
Ah super , jetzt bin ich n stück schlauer ;) danke
Bei moBiel gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW, die auch unter https://www.mobiel.de/downloads/ verlinkt sind.
Darin steht unter Nr. 7.1:
(4) Der Fahrausweis muss so lange aufbewahrt werden, bis die Fahrt endet. Das Personal kann den Fahrgast jederzeit dazu auffordern, den Fahrausweis zur Kontrolle auszuhändigen – der Fahrgast ist verpflichtet, dieser Aufforderung zu folgen.
Das kommt auf die Situation und die AGB des Verkehrsunternehmens an.
In vielen Bussen wird verlangt, vorne einzusteigen und das Ticket ungefragt vorzuzeigen.
In Straßenbahnen und Zügen steigt man so ein und wird manchmal vom Zugbegleiter oder Kontrolleur aufgefordert, den Fahrausweis zu zeigen. Aber auch in Bussen steigen schon mal Kontrolleure ein und überprüfen die Tickets genauer, weil viele mit ungültigem Fahrausweis unterwegs sind.
10 Sekunden vor dem aussteigen hat mich der Kontrolleur aufgefordert mein ticket vorzulegen
Kann er machen, aber er darf Dich nicht am Aussteigen hindern. Wenn, dann muss er mit aussteigen.
Ok , super dann hat der sich korrekt verhalten , aber seine Aussage,, ja du hättest ja auch vorne einsteigen können , dann hättest du jetzt das problem nicht,, war sowas von dumm der weiß doch garnicht ob ich vorne in der mitte oder hinten eingestiegen bin ...
Ja, nach Aufforderung. Und zwar unverzüglich.
Wenn es niemand sehen will ist es nicht erforderlich dass du es trotzdem jedem zeigst.
Danke dir , habe es in der AGB von mobiel noch mal verglichen da wird nichts derartiges beschrieben