Muss ich mein Abgangszeugnis jetzt beantragen?

3 Antworten

Ich nehme an, dass jede Schule da ihre eigenen Regelungen hat. Im Zweifelsfall lieber einmal mehr als einmal zu wenig nachfragen. Wahrscheinlich ist das aber rechtens. Wieso sollte die Schule in dieser Hinsicht lügen? Es findet sich aber bestimmt eine Lösung, wenn ihr nochmal im Sekretariat nachfragt.


baumchen221 
Beitragsersteller
 04.08.2022, 11:39

Sie hatte vorher schon mir ihrer Lehrerin geredet und die haben vorher nie was gesagt von beantragen,nur ob sie ihre haben möchte

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speedjajxx  04.08.2022, 11:42
@baumchen221

Ja, Lehrer sind manchmal auch nicht über so etwas informiert. Dann muss sie es wohl im Nachhinein beantragen, wenn das möglich ist.

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Das wird im Schulgesetz eines Bundeslandes geregelt. Hier drei Beispiele:

Im Hessischen Schulgesetz (HSchG) heißt es beispielsweise im §74 Absatz (4):

"Ein Abgangszeugnis ist zu erteilen, wenn die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, ohne dass die in Abs. 3 genannten Voraussetzungen vorliegen."

https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169561,77

Dort steht nicht, "ist zu beantragen".

In Bayern heißt es im §17:

"Bei Verlassen der Schule vor Erreichen eines der in § 16 genannten Abschlüsse wird ein Abgangszeugnis erstellt. In dem Abgangszeugnis, das auch als Übertrittszeugnis dienen kann, wird die Berechtigung zum Eintritt in die M-Klasse einer Hauptschule, in eine Realschule, ein Gymnasium oder eine Wirtschaftsschule bestätigt."

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesASO-17

"Wird erstellt", heißt es und nicht etwa "kann auf Antrag erstellt werden".

In der Zeugnisverordnung des Landes Schleswig Holstein heißt es im §1 Abs (4):

"Ein Abgangszeugnis wird erteilt, wenn die Schülerin oder der Schüler den möglichen Abschluss des Bildungsgangs nicht erreicht hat oder gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 sowie Abs. 4 SchulG aus der Schule entlassen wird. Hat die Schülerin oder der Schüler zuvor einen anderen Abschluss erlangt, wird ihr oder ihm hierüber zusätzlich ein Abschlusszeugnis erteilt."

Und weiter:

"Ein „Abgangszeugnis“ nach dieser Vorschrift wird wie bisher nur bei Erfüllung der Vollzeitschulpflicht erstellt."

https://www.schulrecht-sh.com/archiv/texte/z/zeugnisverordnung_faq.pdf

Meines Wissens ist das Ausstellen von Zeugnissen keine Kann-Bestimmung, sondern man hat einen Rechtsanspruch darauf.

Gruß Matti

Vielleicht muss dies beantragt werden, weil nicht klar ist ob sie die Prüfung wiederholen möchte oder ohne Abschluss verlässt. Eine Absprache mit der Stelle die das Zeugnis ausstellt, sollte Klarheit bringen.