Muss ich in eine „Arbeitslosen klasse“ wenn ich einen nebenjob habe?

DingPing  29.10.2023, 21:40

Was is das?

Larilarissa640 
Beitragsersteller
 29.10.2023, 21:42

Was Meinst du?

1 Antwort

Servus,

Ich verstehe deine Situation voll und ganz und kenne die Antwort auf deine Frage auch nicht genau.

Wichtig wäre zu wissen, wann deine Ausbildung los geht und ob es eine Ausbildung ist mit Berufschule.

Denn falls das zweite zutrifft, kannst du in der Regel sowieso dann ab dem Tag deiner Ausbildung die wie von dir genannte "Arbeitslosenschule" verlassen. Die Berufsschule zählt zur Vollzeitschulpflicht dazu.

Nun zu den Teil den ich nicht weiß, aber vermute: sobald du einen Ausbildungsvertrag mit Berufsschule unterschrieben hast, ist ja eigentlich klar das du deine Schulpflicht fortführst. Daher bin ich mir Recht sicher, das wenn du das meldest gar nicht erst bei einer anderen Schule anfangen musst. Kläre das am besten mit der Berufschule ab, nachdem du den Ausbildungsvertrag unterzeichnet hast.

Ich selbst hatte den Fall, das bei einer vom Staat bezahlten Fortbildung war um eine bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen. Ich musste unterschreiben, das wenn ich abbreche, ich Geld zurück zahlen müsste. Jetzt hatte ich aber während des Jahres, in der die Fortbildung statt fand einen Beruf gefunden, der mit der Fortbildung nichts zu tun hatte. Ich durfte sofort, ohne Strafe die Fortbildung abbrechen, nachdem ich den Arbeitsvertrag unterzeichnet hatte.

Lg


Larilarissa640 
Beitragsersteller
 29.10.2023, 23:06

Huhu,

ich Gehe Morgen nochmal zu diesem betrieb entweder fange ich im Januar an oder Doch schon im Dezember, ja es ist eine ganz normale Ausbildung mit Berufschule

ich glaube es wäre auch eine gute idee bei mir bei der Arbeitsagentur mit ein Termin zu machen und dass mit denen Abzuklären

weil ich bin ja nicht irgendein faules stück 💩 auf gut deutsch gesagt dass kein bock hat zu Arbeiten…

danke für dein Verständnis und deine Antwort

vg

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SirKasmus1  29.10.2023, 23:08
@Larilarissa640

Kein Problem, du brauchst aber den Ausbildungsvertrag sonst funktioniert das nicht. Wann würde denn die "Arbeitslosenschule" anfangen?

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